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Klimaaktivisten zu mehreren Monaten Haft verurteilt: "Warnschuss an alle"


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Klimaaktivisten müssen ins Gefängnis
Wer nicht hören will, muss fühlen?


18.04.2023Lesedauer: 3 Min.
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Polizisten entfernen einen Klimaaktivisten von der Straße (Archivbild): In Heilbronn wurden mehrmonatige Haftstrafen verhängt. (Quelle: IMAGO/Fabian Steffens)
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Verurteilt und direkt wieder auf der Straße: Dafür haben Klimaaktivisten nun Haftstrafen bekommen. Ein Warnschuss, findet ein Berliner Anwalt.

Weil sie nur ein paar Stunden nach einer Verurteilung erneut eine Straße blockiert haben, müssen drei Aktivisten der "Letzten Generation" für mehrere Monate ins Gefängnis. Das sei aber durchaus gerechtfertigt, findet der Berliner Anwalt und Strafrechtsexperte Ehssan Khazaeli: "Der Richterin blieb ja fast nichts anderes übrig, als mit einer Freiheitsstrafe zu reagieren."

Das Amtsgericht Heilbronn hatte die beiden Männer und eine Frau am Montag wegen Nötigung zu Haftstrafen von fünf, vier und drei Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Das berichtete der "Spiegel". Die Aktivisten waren nur wenige Stunden vor der Aktion Anfang März, für die sie nun die mehrmonatigen Haftstrafen bekommen haben, bereits wegen einer vorherigen Straßenblockade zu Geld- und kurzen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Berliner Anwalt: "Ein Appell zur Verteidigung der Rechtsordnung"

Das Urteil sei laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste Urteil, das Mitglieder der Aktivistengruppe in Deutschland bislang bekommen haben. Noch ist es allerdings nicht rechtskräftig.

Für Ersttäter wäre die mehrmonatige Haft ohne Bewährung eine ziemlich harte Strafe, meinte der Strafrechtler Khazaeli. Da es sich aber um Wiederholungstäter handele, bei denen Strafen offensichtlich nicht gewirkt hätten, sei es "durchaus angemessen" von der Richterin gewesen, eine kurze Freiheitsstrafe zu verhängen.

Dies sei "ein Appell zur Verteidigung der Rechtsordnung", so der Anwalt im Gespräch mit t-online. "Die Klimakleber haben durch ihr vergangenes Verhalten gezeigt, dass sie mit Geldstrafen, Bewährungsstrafen oder kurzen Haftstrafen nicht zu erreichen sind."

Zwar ist es ungewöhnlich, dass eine so kurze Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Geregelt wird das durch den Paragrafen 47 im Strafgesetzbuch (StGb).


Quotation Mark

(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich machen.


§ 47 StGb


Unter sechs Monaten werden Haftstrafen nur dann nicht zur Bewährung ausgesetzt, wenn besondere Umstände das erforderlich machen, um das Recht zu schützen oder eine Wirkung beim Täter zu erzielen. Dies liege aber stets im eigenen Ermessen des Richters, so der Anwalt. Entscheidend sei die Sozialprognose des Angeklagten, also die Frage, ob er sich in Zukunft gesetzestreu verhalten wird – oder eben nicht.

Ein "deutlicher Warnschuss" – auch an die anderen Aktivisten

Wenn ein Täter deutlich gemacht habe, auch in Zukunft die Rechtsordnung zu missachten, könne der Richter eben auch mit einer kurzen Haftstrafe ohne Bewährung reagieren, erklärte Khazaeli mit Verweis auf den Paragrafen 47 StGb.

Dies war bei den verurteilten Klimaaktivisten der Fall. In der Urteilsbegründung sagte die Richterin laut dem "Spiegel" zu den Angeklagten: "Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen." Sie hätte das Urteil ohne Bewährung verhängen müssen, da die Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, ihre Blockaden weiterführen zu wollen. "Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt", sagte sie zu den Verurteilten.

Ob das neuerliche Urteil die Aktivisten beeindruckt hat, ist unklar. Das Urteil vom Montag dürfte allerdings ein "ein deutlicher Warnschuss" an die Verurteilten sein – "aber auch an die anderen Klimakleber", so der Anwalt Khazaeli. "Ich würde nicht ausschließen, dass wir solche Urteile in Zukunft häufiger sehen werden."

Darauf, ob das nun auch den Klimaaktivisten in Berlin droht, wollte sich jedoch Khazaeli nicht festlegen. Denn es könne gut sein, dass solche Fälle in Baden-Württemberg "ein bisschen strenger gehandhabt werden" als in der Hauptstadt.

Verwendete Quellen
  • Interview mit Ehssan Khazaeli
  • spiegel.de: Klimaaktivisten zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt
  • § 47 Strafgesetzbuch
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