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Wiederholung der Berlin-Wahl: Per Briefwahl wählen? So geht's


Wiederholungswahl 2023
Was Sie über die Briefwahl wissen sollten

Von t-online, cch

Aktualisiert am 06.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Briefwahlunterlagen: In Berlin kann für die Wiederholungswahl die Briefwahl beantragt werden.Vergrößern des Bildes
Briefwahlunterlagen: In Berlin kann für die Wiederholungswahl die Briefwahl beantragt werden. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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Wer am 12. Februar verhindert ist, aber wählen möchte, kann dies vorab per Briefwahl tun. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Inhaltsverzeichnis

Die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen steht für den 12. Februar 2023 an, Berliner können aber schon vorab ihre Stimme abgeben. Dafür müssen sie entweder eine Briefwahl beantragen oder in der für sie zuständigen Briefwahlstelle vor Ort wählen.

Briefwahl

Wer per Brief wählen möchte, muss dafür einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann bis zum 10. Februar um 18 Uhr gestellt werden. Und zwar:

  • per elektronischem Antrag
  • per E-Mail
  • postalisch
  • per Fax

Dafür können sie den Vordruck nutzen, der sich auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung befindet. Wichtig ist, dass sie ihren Vor- und Nachnamen, ihr Geburtsdatum, ihre Anschrift in Berlin sowie eine eventuell abweichende Anschrift, an die die Unterlagen geschickt werden sollen, angeben. Wer seinen Wahlschein postalisch oder per Fax anfordert, muss den Antrag zudem unterschreiben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 12. Februar um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Briefwahlunterlagen: In Berlin kann für die Wiederholungswahl die Briefwahl beantragt werden.
Briefwahlunterlagen: In Berlin kann für die Wiederholungswahl die Briefwahl beantragt werden. (Quelle: Dominik Bund/imago-images-bilder)

Wiederholungswahl: So viele Berliner wahlberechtigt

2.442.049 Berlinerinnen und Berliner sind für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt. Das sind 5.551 Personen weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September 2021.

Briefwahl vor Ort

Alternativ können Wahlberechtigte direkt vor Ort in derjenigen Briefwahlstelle wählen, die für sie zuständig ist. Die Wahlunterlagen hierfür müssen sie nicht vorab beantragen. Für das Wählen in einer Briefwahlstelle ist lediglich das Mitbringen eines amtlichen Lichtbildausweises, also etwa des Personalausweises, notwendig.

Die Briefwahlstellen sind:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: Rathaus Charlottenburg, Dienstgebäude Hohenzollerndamm, Dienstgebäude Hohenzollerndamm
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Dienstgebäude Aufgang A (Volkshochschule)
  • Lichtenberg: Bezirkswahlamt Lichtenberg, Rathaus Lichtenberg
  • Marzahn-Hellersdorf: Bürgeramt Helle Mitte
  • Mitte: Rathaus Wedding
  • Neukölln: Rathaus Neukölln
  • Pankow: Rathaus Prenzlauer Berg
  • Reinickendorf: Bezirkswahlamt
  • Spandau: Rathaus Spandau
  • Steglitz-Zehlendorf: Rathaus Zehlendorf, Rathaus Steglitz
  • Tempelhof-Schöneberg: Rathaus Tempelhof, Rathaus Schöneberg, Briefwahlstelle Lichtenrade
  • Treptow-Köpenick: Peter-Behrens-Bau
Verwendete Quellen
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