Unfall mit Sportwagen Raserfahrt mit zwei Toten – mehr als sieben Jahre Haft für 24-Jährigen
Er wollte mit einem Sportwagen seine Fahrkünste vorführen – am Ende waren zwei Menschen tot. Nun muss der junge Mann in Haft.
Im Prozess um eine tödliche Raserfahrt mit zwei Toten und zwei Schwerverletzten hat das Landgericht Neuruppin den 24-jährigen Angeklagten zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ergehe wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung, erklärte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann am Donnerstag bei der Verkündung.
Der junge Mann habe die Fahrt trotz starker Trunkenheit bewusst unternommen, um seinen Sportwagen und seine Fahrkünste bei höchst möglicher Geschwindigkeit einem Beifahrer vorzuführen, sagte Lechtermann in der Begründung.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge gefordert. Die Vertreter der Nebenkläger hatten in ihren Plädoyers für den 24-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Der Verteidiger forderte eine mildere Strafe deutlich unter acht Jahren.
Raserunfall: Fahrer war betrunken
Der 24-Jährige war auch ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Dies setze aber den bewussten Vorsatz voraus und das Bewusstsein, dass man mit seinem Fahrverhalten andere Verkehrsteilnehmer in Todesgefahr bringt, erklärte Lechtermann. Dies sei bei dem 24-Jährigen aber nicht der Fall gewesen. "Es ist nicht zu widerlegen, dass er davon überzeugt war, dass er das Fahrzeug auch bei höchster Geschwindigkeit beherrscht", sagte der Vorsitzende Richter.
Der 24-Jährige sei im Juli 2021 nachts von einer Party mit dem Auto aufgebrochen, um einem Beifahrer den Sportwagen bei einer "Protzfahrt" vorzuführen, sagte Lechtermann. Zuvor habe er viel Alkohol getrunken, Blutproben ergaben nach dem Unfall einen errechneten Wert zwischen 1,6 und 2,2 Promille. Mit dem 510 PS-starken Sportwagen hatte der junge Mann auf einer Bundesstraße im Mühlenbecker Land mit einer Geschwindigkeit von etwa 160 Kilometer pro Stunde einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht.
Auch ungeborenes Kind überlebte Unfall nicht
Darin starben zwei Frauen im Alter von 28 und 32 Jahren, zwei weitere Mitfahrer wurden schwer verletzt. Auch das ungeborene Kind der älteren Frau überlebte den Unfall nicht. Der 24-Jährige und sein Beifahrer wurden leicht verletzt. Laut Lechtermann versuchten die beiden nach der Tat zu fliehen und zurück zur Party zu gelangen. Sie wurden aber von der Polizei gefasst. Daher erging das Urteil auch wegen Unfallflucht.
Der Angeklagte hatte im Prozess erklärt, er könne sich an Einzelheiten von dem Unfall nicht erinnern. In seinem letzten Wort vor dem Urteil bat er die Angehörigen der Todesopfer um Verzeihung. "Ich stelle mir immer wieder vergeblich die Frage, warum ich diese Tat begangen habe", sagte der 24-Jährige. "Ich weiß bis heute nicht, warum dies so passieren musste."
"Es wird kein Urteil geben, mit dem man zufrieden ist"
Überlebt hatten in dem entgegenkommenden Auto der Verlobte der schwangeren 32-Jährigen und die Ehefrau der getöteten 28-Jährigen. Sie erklärte, dass sie das Urteil akzeptieren und nicht in Revision gehen wolle: "Es wird kein Urteil geben, mit dem man zufrieden ist", sagte sie. Der Verteidiger und der Nebenkläger-Anwalt des Verlobten erklärten, sie würden eine Revision zum Bundesgerichtshof prüfen.
Der Fall erinnert an ein tödliches Autorennen auf dem Berliner Ku'damm, bei dem am 1. Februar 2016 ein unbeteiligter 69 Jahre alter Rentner in seinem Jeep erfasst und getötet worden war. Der Unfallfahrer wurde vom Landgericht Berlin wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, der zweite Raser erhielt 13 Jahre Haft wegen Mordversuchs.
- Nachrichtenagentur dpa