Wegen eines Verfahrensfehlers Gericht zweifelt Mietpreisbremse an
Kippt bald die Mietpreisbremse? Das Amtsgericht Berlin-Neukölln hat sie nun zumindest angezweifelt. Ein notwendiger Bestandteil fehle.
Die Mietpreisbremse hätte nicht angewendet werden dürfen. Das hat das Amtsgericht Neukölln erstinstanzlich entschieden. Grund dafür ist ein Fehler im Ablauf, wie der "Tagesspiegel" am Montag unter Berufung auf das Urteil berichtete: Der Berliner Senat hätte die Verordnung öffentlich begründen müssen, bevor sie in Kraft getreten ist – weil sie in Eigentumsrechte eingreife. Das sei aber nicht geschehen. Der Gerichtsentscheid zur Mietpreisbremse ist noch nicht rechtsgültig.
Wenn das Urteil bestätigt wird, würden Mietverträge, die zwischen 2015 und 2020 geschlossen wurden, auf einer hinfälligen Grundlage basieren. Möglicherweise könnte sich das Urteil auch auf die Höhe von Mietpreisen auswirken, so der "Tagesspiegel".
Die Mietpreisbremse gibt es seit 2015. Sie regelt, dass Vermieter bei einer Neuvermietung nur eine Miete vereinbaren dürfen, die maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ausnahmen bestehen. Die Mietpreisbremse gilt in Regionen Deutschlands, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist – so auch in Berlin.
- tagesspiegel.de: "Gerichtsurteil stellt Berlins Mietpreisbremse infrage"
- deutschlandfunk.de: "Gericht erklärt Mietpreisbremse für nichtig"
- berlin.de: Pressemitteilung zur Mietpreisbremse 2015