Berliner Senat scheitert mit Antrag Gericht: Frühere AfD-Abgeordnete darf Richterin bleiben
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass die AfD-Frau Birgit Malsack-Winkemann Richterin bleiben darf. Der Senat wollte sie in den Ruhestand versetzen.
Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete darf weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) scheiterte am Donnerstag vor Gericht mit dem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen.
Das Dienstgericht für Richter wies den Antrag der Senatsjustizverwaltung zurück. Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz frei und geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, sagte der Richter in der Verhandlung. Sie seien daher in dem Verfahren nicht verwertbar.
Gericht sieht Nähe zum extremistischen Flügel nicht belegt
Auch einige Äußerungen Malsack-Winkemanns im Internet vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge zeigten keine rechtsextremistische Einstellung, sagte der Richter. Ebenso wenig könnten Fotos von ihr mit anderen AfD-Politikern die Nähe zum früheren sogenannten Flügel der AfD, der als extremistisch galt, belegen. Er sehe keine Hinweise, um von einer schweren Beeinträchtigung der unabhängigen Arbeit Malsack-Winkemanns als Richterin auszugehen.
Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag, im März 2022 kehrte sie in den Richterdienst zurück. Sie ist Mitglied in der AfD.
Die Senatsjustizverwaltung und Senatorin Kreck hatten Malsack-Winkemann ausgrenzende und falsche Behauptungen über Flüchtlinge vorgeworfen und ihre Versetzung in den Ruhestand beantragt, weil sie als Richterin nicht mehr unvoreingenommen sei.
- Nachrichtenagentur dpa
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp