Landeswahlleiter peilt Termin an Entscheidung über Wahlwiederholung in Berlin fällt im November
Wahlchaos in Berlin: Nun ist bekannt, wann über mögliche Neuwahlen in der Hauptstadt entschieden wird. Der Wahlleiter bereitet sich derweil bereits auf Februar vor.
Das Berliner Verfassungsgericht entscheidet am 16. November darüber, ob die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur Bezirksverordnetenversammlung in der Hauptstadt wiederholt werden müssen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs hervor.
In der vergangenen Woche hatte dieser bereits in einer ersten Einschätzung dazu tendiert, die Wahlen insgesamt für ungültig zu erklären. In diesem Falle müsste Berlin komplett neu wählen. Eine Entscheidung fiel dort aber noch nicht, spätestens im Dezember hätte sie erfolgen müssen. Nun wird Mitte November entschieden.
Die Wiederholung müsste dann bis Mitte Februar erfolgen, weil eine Frist von höchstens 90 Tagen ab dem Urteil gilt. In Frage kämen dann möglicherweise der 5. oder der 12. Februar, die letzten Sonntage vor Ablauf der Frist ab der Urteilsverkündung.
- Nach Pannenwahl: Was passiert, wenn Berlin neu wählen muss?
Im Gespräch mit dem "Spiegel" sagte Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler: "Ich bereite mich auf eine vollständige Wahlwiederholung Mitte Februar aus". Einen früheren Termin hält er demnach nicht für möglich.
"Wir müssen die ganzen Punkte besser machen, die bei den letzten Wahlen falsch gelaufen sind", fügte er mit Blick auf die Organisation der Wahl hinzu. Das betreffe unter anderem Schulungen von Wahlhelfenden, damit sie besser protokollieren können, oder auch mehr Wahlkabinen und Stimmzettel in den Lokalen.
Berlin: Muss auch Bundestagswahl wiederholt werden?
Am 26. September 2021 wurden in Berlin der Bundestag, das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.
Dabei gab es massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten. Mehr darüber lesen Sie hier.
Insgesamt liegen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten vor. Dabei geht es um die Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei. Auch über die Wiederholung der Bundestagswahl in der Hauptstadt wird derzeit diskutiert.
- Pressemitteilung vom Verwaltungsgerichtshof vom 6. Oktober (per Mail)
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa