Aachen Erfolglose Klage auf Herausgabe von Motorrädern aus Razzia
Vor dem Verwaltungsgericht Aachen hat ein Mann vergeblich auf die Herausgabe von zwei bei einer Razzia sichergestellten Motorrädern der Marke Harley Davidson geklagt. Die Maschinen seien dem Vermögen des Rockerclubs Bandidos zuzurechnen, erklärte das Gericht am Montag. Die Motorräder waren im vergangenen Sommer bei einer Razzia gegen die in Nordrhein-Westfalen verbotene Rockergruppierung in Stolberg bei Aachen sichergestellt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte ein Mann, auf den die beiden Maschinen im Wert von insgesamt 40.000 Euro zugelassen sind und der sagte, er habe mit den Bandidos nichts zu tun. Sein Bruder sei Mitglied der Rockergruppe, jedoch nicht des verbotenen deutschen Ablegers, sondern der ausländischen Vereinigung Benelux. Dagegen erklärte das Gericht, entscheidend sei, dass die Motorräder durch den Bruder des Klägers für die Förderung der Zwecke des verbotenen Vereins genutzt worden seien. Der Bruder sei nicht nur Mitglied der Bandidos in den Benelux-Staaten gewesen, sondern ranghohes Mitglied des verbotenen deutschen Ablegers.
Die Kammer begründete dies unter anderem mit dem Wohnort des Bruders in Nordrhein-Westfalen, seiner Teilnahme an Veranstaltungen der deutschen Vereinigung und mit von ihm getragenen Kutten. Es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass die Motorräder von dem Bruder auch für Vereinstätigkeiten genutzt worden seien. Die Bandidos in NRW waren im Sommer 2021 vom Bundesinnenminister verboten worden, weil von ihnen eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehe.