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Rechtsstreit um Motorräder aus angeblichem Rocker-Besitz


Aachen
Rechtsstreit um Motorräder aus angeblichem Rocker-Besitz

Von dpa
17.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Bandidos-RockerVergrößern des Bildes
"Bandidos Germany" steht auf dem Rücken von Westen, die Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" tragen. (Quelle: Marius Becker/dpa/Bildarchiv/dpa-bilder)
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Im Prozess um die Herausgabe von zwei der verbotenen Rockergruppierung Bandidos zugeordneten Motorrädern will das Verwaltungsgericht Aachen in den nächsten Tagen entscheiden. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag bekräftigte der Kläger, er habe mit den Bandidos nichts zu tun und wolle die Maschinen im Wert von mehreren Zehntausend Euro wiederhaben. Die Motorräder der Kultmarke Harley Davidson waren bei einer gegen die Rocker gerichteten Razzia im Juli 2021 in Stolberg bei Aachen sichergestellt worden. Sie wurden zum Vereinsvermögen der in Nordrhein-Westfalen verbotenen Gruppierung gezählt und eingezogen.

Der Kläger gab an, die Räder gehörten ihm. Zwar sei sein Bruder Mitglied der Rockergruppe, jedoch nicht des verbotenen deutschen Ablegers, sondern der ausländischen Vereinigung Benelux. Dagegen meinte der Vertreter des Landes, der Bruder des Klägers habe bei einem Treffen der Rockergruppe mit ausländischen Gästen keine Kutte mit Verweis auf den Ableger Benelux getragen. Es reiche aus, dass die Möglichkeit des Reisens mit dem Motorrad bestehe.

Das Landeskriminalamt hatte darauf verwiesen, dass auf den Motorrädern vereinsbekannte Parolen, der Vorname des Bruders und dessen Funktion bei den Bandidos stehe. Die Bandiodos in NRW waren im Sommer 2021 vom Bundesinnenminister verboten worden, weil von ihnen eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehe.

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