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Aachen: Schottergarten? Städte zahlen fürs Entfernen und Begrünen


"Gärten des Grauens"
Wer seinen Schottergarten entfernt, bekommt Geld dafür

Von t-online, kk

09.03.2025 - 11:54 UhrLesedauer: 3 Min.
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Ein sogenannter "Garten des Grauens" (Archivbild): Die Versiegelung von Vorgärten hat nicht nur ökologische Nachteile, sondern auch finanzielle. (Quelle: IMAGO)
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Steingärten verlieren in deutschen Gärten an Akzeptanz, oft sind sie sogar illegal. Städte im Raum Aachen bieten jetzt finanzielle Anreize für deren Rückbau und Begrünung.

Die Instagram-Seite "Gärten des Grauens" hat etwa 100.000 Follower und beschäftigt sich hauptsächlich mit dem Thema Schottergärten. Die Seite zeigt Bilder von besonders auffälligen Steingärten, die von Followern eingesendet werden können. Der Betreiber der Seite ist Ulf Soltau, ein Biologe aus Berlin.

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Sein erklärter Hauptzweck ist es, auf humorvolle Weise die negativen Aspekte von Schottergärten aufzuzeigen und für mehr Biodiversität in Gärten zu werben. Soltau setzt sich für Artenvielfalt ein und kritisiert die Verbreitung der versiegelten Vorgärten.

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Negative Aspekte von Schottergärten betreffen vor allem Umwelt und Kosten. Sie zerstören Lebensräume für Insekten, fördern die Erhitzung des Stadtklimas und verhindern die Versickerung von Regenwasser. Das begünstigt Überflutungen. Zudem tragen sie im Gegensatz zu Pflanzen nicht zur Luftreinigung bei. Trotz vermeintlich geringem Pflegeaufwand erfordern sie außerdem regelmäßige Reinigung und kostspielige Erneuerung. In vielen Bundesländern sind sie bereits verboten.

Schottergärrten und Kunstrasenflächen sind in NRW verboten

Seit 2024 ist in der NRW-Landesbauordnung klar geregelt, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulässige Gestaltung von "nicht überbauten Flächen" – also etwa Gärten und Vorgärten – sind. Ausnahmen gelten für Stellplätze, Einfahrten und Unterstände. Städte und Kommunen können zusätzliche Vorschriften erlassen. Wer nach dem 1. Januar 2024 einen Schottergarten angelegt hat, kann also zum Rückbau verpflichtet werden, da kein Bestandsschutz besteht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wobei es hier noch nicht zu einer konsequenten Durchsetzung kommt.

Nicht nur für das Stadtklima, sondern auch für den privaten Geldbeutel haben diese Steingärten also viele Nachteile. Doch die Städteregion Aachen bietet einige Fördermöglichkeiten für den Umbau von Schottergärten.

Explizite Förderprogramme zur Entfernung von Schottergärten

Die Stadt Eschweiler etwa bietet explizit ein solches Programm an: Mit dem kommunalen Bürgerförderprogramm "Förderung von nachhaltigen Vorgärten" können Bürger der Stadt Eschweiler eine Förderung für solch eine Entsiegelung und naturnahe Begrünung ihrer bislang versiegelten Vorgärten – also Schottergärten oder sonstige Steingärten – erhalten. Bedingung ist: Der gesamte versiegelte Vorgarten muss entsiegelt werden. Die Maßnahmen können sowohl durch Fachbetriebe als auch in Eigenleistung durchgeführt werden.

Auch die Stadt Herzogenrath bietet seit Juni 2024 eine explizite Förderung für die Begrünung von Vorgärten. Für die Förderung muss hier ein Vorher-Nachher-Vergleich durch geeignete Fotos erbracht werden. Bei einer entsprechenden Bewilligung erhalten die Antragsstellenden eine Förderung von 15 Euro pro vollem Quadratmeter, bei 1.000 Euro als Maximalförderung.

Auch andere Förderprogramme helfen bei der Entsiegelung

In der Stadt Aachen selbst gibt es derzeit keine spezifische Förderung, die ausschließlich auf Vorgartenbegrünungen ausgerichtet ist. Allerdings existieren Förderprogramme, die auch für Vorgartenbegrünungen genutzt werden können – etwa das Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt. In der Richtlinie ist sowohl von "boden-" als auch von wandgebundenen Fassadenbegrünungen an Neu- und Bestandsgebäuden die Rede.

Die Städteregion Aachen bietet ebenfalls eine Förderung für Fassadenbegrünungen, die auch für Vorgärten genutzt werden kann. Die Förderung beträgt 50 Prozent der anerkannten Kosten, mit einer Höchstgrenze von 3.000 € pro Gebäude.

Eigentümer profitieren auch von reduzierten Abwassergebühren

In der Richtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen vom 01. April 2024 der Städteregion heißt es: "Die StädteRegion Aachen unterstützt die Bemühungen ihrer Bürger_innen, wohnungsnahe Haus- und Dachflächen zu begrünen und damit aufzuwerten. Sie gewährt im Rahmen dieser Richtlinie Zuwendungen, die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitragen."

In der gesamten Städteregion lohnt es sich also für Garten- und Hausbesitzer nach Förderanträgen zu schauen, die Vorgarten, Garten und Hausfassade in diesem Frühjahr begrünen wollen. Zusätzlich sollten Hausbesitzer prüfen, ob sie von reduzierten Abwassergebühren profitieren können, wenn sie Flächen auf ihrem Grundstück entsiegeln, was oft bei der Umgestaltung von Vorgärten der Fall ist.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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