Eilantrag des BUND abgelehnt Gericht erlaubt Rodung des "Sündenwäldchens"
Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Eilantrag des BUND gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach ab. Damit darf die Rodung des "Sündenwäldchens" in der Manheimer Bucht wie geplant erfolgen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Dienstag (28. Januar) den Eilantrag des BUND Landesverband NRW gegen den Hauptbetriebsplan von RWE für den Braunkohletagebau Hambach abgelehnt. Der Beschluss erlaubt die Umsetzung des Plans, der unter anderem die Rodung des sogenannten "Sündenwäldchens", rund 50 Kilometer von Aachen entfernt, in der ehemaligen Ortslage Manheim umfasst.
Der Hauptbetriebsplan, der die Jahre 2025 bis 2028 regelt, sieht die Nutzung der Manheimer Bucht zur Abraumgewinnung vor. Der Abraum werde benötigt, um standsichere Böschungen für den nach 2030 geplanten Tagebausee herzustellen. Das Gericht betonte, dass der Hauptbetriebsplan bei vorläufiger Prüfung im Eilverfahren rechtmäßig sei.
Rodung des "Sündenwäldchens": BUND-Sprecher sauer
Artenschutzrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Bechsteinfledermaus und die Haselmaus, sah das Gericht nicht als gegeben an. Bereits erfolgte Ersatzanpflanzungen würden laut Gericht sicherstellen, dass ein Biotopverbund auch nach der Rodung gewährleistet bleibt.
Die Ablehnung des Eilantrags begründet das Gericht zudem mit dem öffentlichen Interesse am geplanten Tagebausee, der eine Wiedernutzbarmachung der ausgekohlten Bereiche darstellt und ab 2030 befüllt werden soll. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Dirk Janssen, NRW-Geschäftsführer des BUND reagierte in einer Pressemitteilung mit "Empörung und Verärgerung" auf die Entscheidung. "Das Gericht wollte offensichtlich nicht im Sinne des Naturschutzes entscheiden", sagte er. "So kann RWE auch nach dem Ende der Braunkohlegewinnung mit der Zerstörung wertvoller Natur fortfahren. Für Bechsteinfledermäuse und Haselmäuse ist das ein schlechter Tag. "Bitter" sei es außerdem, dass die schwarz-grüne Landesregierung den Weg dafür geebnet habe, so Janssen.