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Aachen: Missbrauch im Bistum – Gericht weist Klagen ab


Schmerzensgeld gefordert
Missbrauch im Bistum: Gericht weist Klagen ab

Von t-online, dpa
04.02.2025 - 15:32 UhrLesedauer: 1 Min.
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Das Oberlandesgericht in Köln (Archivbild): Die Klagen von zwei Männern wurden hier abgewiesen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Gerd Harder)
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Zwei Männer wollten das Bistum Aachen wegen Missbrauchs auf Schmerzensgeld verklagen. Doch das Oberlandesgericht Köln verweigert ihnen Prozesskostenhilfe – die Ansprüche seien verjährt.

Das Oberlandesgericht Köln hat die Anträge auf Prozesskostenhilfe von zwei Männern abgelehnt, die das Bistum Aachen wegen erlittenen Missbrauchs auf Schmerzensgeld verklagen wollten. Die Richter erklärten, die geltend gemachten Ansprüche seien verjährt.

Beide Kläger hatten bereits im Sommer 2024 vor dem Landgericht Aachen Klagen auf Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro beziehungsweise 325.000 Euro eingereicht. Das Gericht wies die Klagen ab. Um gegen die Entscheidung vorzugehen, beantragten die Männer Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren – ohne Erfolg. Ihnen bleibt nun ein Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Verfahren auf eigene Kosten weiterführen.

Missbrauch im Bistum: Fälle reichen weit zurück

Die Fälle reichen Jahrzehnte zurück. Ein Mann gab an, in den 1970er Jahren schwersten sexuellen Missbrauch durch zwei Gemeindepfarrer erlitten zu haben. Der andere Kläger berichtet von Übergriffen eines Geistlichen und Berufsschullehrers im Jahr 1990. Beide haben bereits Anerkennungszahlungen von der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen der Deutschen Bischofskonferenz erhalten.

Nach Angaben des Bistums Aachen sind derzeit keine weiteren Klagen im Zusammenhang mit Schmerzensgeld und Missbrauch anhängig. Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich gewährt, wenn die Erfolgsaussichten eines Verfahrens hinreichend sind – eine Voraussetzung, die das OLG Köln in diesen Fällen nicht als erfüllt ansieht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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