Gerichtsurteil Atommüll aus Jülich darf verlagert werden
Das Oberverwaltungsgericht NRW erlaubt die Verlagerung von weiterem Atommüll aus Jülich nach Ahaus – trotz Bedenken der Kläger.
152 Castorbehälter mit Atommüll aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich dürfen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen im Zwischenlager Ahaus gelagert werden. Die Klagen der Stadt Ahaus und eines Anwohners wurden abgewiesen, eine Revision ist nicht möglich. Jedoch können die Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Derzeit lagern die Behälter weiterhin geduldet in Jülich, obwohl die dortige Genehmigung abgelaufen ist. Ob und wann ein Transport nach Ahaus erfolgt, ist weiterhin unklar, da die nötige Transportgenehmigung fehlt.
Gericht: Alle relevanten Risiken wurden geprüft
Die Kläger hatten die Bundesrepublik verklagt, da sie Sicherheitsmängel bei der Genehmigung aus dem Jahr 2016 vermuteten. Das OVG wies diese Vorwürfe zurück und betonte, dass alle relevanten Risiken geprüft worden seien. Auch Szenarien wie der Absturz eines Flugzeugs oder ein Beschuss der Lagerhalle seien berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter kritisierte die Klägerseite dafür, sich nicht ausreichend mit den zugrundeliegenden Unterlagen beschäftigt zu haben.
Richter Ralph Heine übte deutliche Kritik an der politischen Handhabung der Atomkraft: "Wir sitzen hier, weil die Politik versagt hat." Die fehlende Regelung für die Entsorgung des Atommülls und die schleppende Endlagersuche seien ein anhaltendes Problem. Bürgermeisterin Karola Voß von Ahaus warnte vor einer Langzeitlagerung und sprach von einer unzumutbaren Belastung für die Stadt.
Das Zwischenlager in Ahaus verfügt seit 1987 über eine Genehmigung zur Aufbewahrung verschiedener nuklearer Materialien, die bis 2036 gültig ist. In der Vergangenheit hatte das OVG bereits ähnliche Klagen abgewiesen. Dennoch bleibt die Sorge bestehen, dass die Lagerkapazitäten dauerhaft überstrapaziert werden könnten.
- Nachrichtenagentur dpa