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Aachen: Streit um Castor-Behälter – Wohin mit Jülicher Atommüll?


Zwischenlager Ahaus
Wohin mit dem Atommüll aus Jülich?

Von t-online
02.12.2024 - 10:58 UhrLesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:241201-935-351070Vergrößern des Bildes
Castor-Behälter (Archivbild): In einem Zwischenlager stehen die gelben Castor-Behälter, die in Ahaus zwischengelagert werden sollen. (Quelle: Guido Kirchner)

Ab Dienstag beschäftigt ein Streit um die Lagerung von 152 Castor-Behältern aus Jülich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Darum geht es.

Ein seit Jahren schwelender Streit um die Lagerung von 152 Castor-Behältern mit abgebrannten Brennelementen aus dem Versuchsreaktor Jülich beschäftigt ab Dienstag, 3. Dezember, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen. Kläger sind die Stadt Ahaus und ein Anwohner, die die Änderung einer Genehmigung aus dem Jahr 2016 anfechten. Diese Genehmigung erlaubt es, die Brennelemente bis Ende 2036 in Ahaus zu lagern.

Die Kläger kritisieren, dass das zuständige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zentrale Risiken, etwa durch Terroranschläge oder Flugzeugabstürze, nicht ausreichend untersucht habe. Außerdem sei ungeklärt, was mit den Castoren nach 2036 geschehen soll – ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall gibt es in Deutschland bisher nicht.

Für die Richter des 21. Senats am OVG ist die Verhandlung besonders komplex: Die ursprüngliche Genehmigung aus dem Jahr 1987 ist rechtlich unangreifbar, sodass der Fokus nun auf der Änderungsgenehmigung liegt. Falls ein Tag nicht ausreicht, ist ein weiterer Termin für Mittwoch angesetzt.

Politischer Streit um den Atommüll

Auch politisch sorgt das Thema für Diskussionen. Die schwarz-grüne Landesregierung will Transporte innerhalb Nordrhein-Westfalens möglichst vermeiden und favorisiert den Bau eines neuen Lagers in Jülich. Der Bund hingegen hält am Plan fest, die Castoren nach Ahaus zu bringen.

Die Behälter werden aktuell nur geduldet in Jülich gelagert – eine Transportgenehmigung für den geplanten Umzug steht noch aus. Unabhängig von der Entscheidung des OVG könnte der Streit letztlich sogar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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