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Aachen: 15 Menschen in PKW gequetscht – Bundespolizei stoppt mutmaßlichen Schleuser


Mann ist mutmaßlich ein Schleuser
15 Menschen in PKW gequetscht – Polizei stoppt Fahrer an belgischer Grenze

Von t-online
28.10.2024 - 15:08 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0624861828Vergrößern des BildesPolizisten an einer Autobahn (Symbolbild): Am vergangenen Samstag hat die Bundespolizei in der Nähe der belgischen Grenze einen mutmaßlichen Schleuser festgenommen. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Die Bundespolizei hat am vergangenen Samstag auf der A44 nahe der Grenze zu Belgien einen 24-jährigen Mann festgenommen. Er hatte 15 Menschen in einem PKW nach Deutschland eingeschleust.

Am vergangenen Samstag, den 26. Oktober 2024, hat die Bundespolizei auf der A44 nahe der Grenze zu Belgien einen 24-jährigen Mann aus Indien festgenommen. Er hatte 15 Menschen, allesamt ohne gültige Papiere, in einem PKW nach Deutschland gebracht. Im Rahmen der vorübergehenden Grenzkontrollen fiel der Wagen durch seine unsichere Fahrweise auf, teilt die Bundespolizei mit.

Im Fahrzeug, das eigentlich für neun Insassen zugelassen war, waren die Passagiere dicht gedrängt untergebracht gewesen. Auf den Rückbänken saßen jeweils fünf Personen, zwei weitere im Beifahrersitz, und auch der Kofferraum war belegt. Die überladene Situation erhöhte das Risiko der Fahrt erheblich, zumal der Fahrer in hoher Geschwindigkeit unterwegs war. Der Bundespolizei gelang es erst nach mehreren Kilometern, das Fahrzeug anzuhalten.

Verdacht auf Schleuser-Tätigkeit: Haftbefehl gegen Fahrer

Der Fahrer erklärte, er habe die Personen kostenlos als "Freunde" transportiert. Diese Aussage widersprachen die Insassen jedoch in ihren Vernehmungen.

Der Fahrer wurde wegen des Verdachts auf Schleuser-Tätigkeit unter besonders gefährlichen Umständen festgenommen. Nach Vorführung beim Haftrichter wurde Haftbefehl erlassen, und er befindet sich nun in der Justizvollzugsanstalt Aachen. Einige der Geschleusten wurden nach Belgien zurückgeführt, während andere, die Asyl beantragten, an die zuständigen Ausländerbehörden übergeben wurden. Keiner der Mitreisenden benötigte ärztliche Betreuung.

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