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Aachen: Luisenhospital-Brandstifterin legt Revision gegen Urteil ein


Urteil: 10 Jahre Gefängnis
Anwalt von Luisenhospital-Brandstifterin legt Revision ein

Von t-online, abr

17.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Anwalt der Luisenhospital-Brandstifterin am vergangenen Freitag: Er hat Revision gegen die 10-jährige Gefängnisstrafe eingelegt.Vergrößern des Bildes
Der Anwalt der Luisenhospital-Brandstifterin am vergangenen Freitag: Er hat Revision gegen die 10-jährige Gefängnisstrafe eingelegt. (Quelle: Quelle: Simon Abrahamjan)
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Am vergangenen Freitag wurde Jasmin L. vor dem Aachener Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihr Verteidiger hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die 66-jährige Jasmin L. wurde vergangenen Freitag vor dem Aachener Landgericht wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt der Frau hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. Diesen Schritt hatte er bereits nach dem Urteilsspruch angekündigt.

Die Begründung: Jasmin L. sei schlichtweg zu alt für eine so lange Gefängnisstrafe und habe sich zudem im Laufe des Verfahrens geständig gezeigt. Zudem sei nicht davon auszugehen, dass sie eine solche Tat wiederholen würde. Mit der Revision wird das Urteil rechtlich überprüft.

30 Millionen Euro Schaden für das Luisenhospital

Die Frau hatte am 4. März 2024 in einem Wohnhaus in Eschweiler und anschließend im Aachener Luisenhospital mehrere Brände gelegt. Dabei hatte sie mit einer selbstgebastelten Sprengstoffgürtelattrappe gedroht, sich selbst in die Luft zu sprengen. Das hatte einen großen Einsatz mit hunderten Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr ausgelöst, bei dem einige Patienten evakuiert werden mussten. SEK-Beamte konnten die 66-Jährige schließlich überwältigen. Sie hatte im Prozess ausgesagt, dass sie sich bei ihrer Tat von einem Polizisten erschießen lassen wolle.

Mit ihrer Aktion hatte sie einen Schaden von ca. 30 Millionen Euro verursacht. Einige OP-Räume sind bis heute nicht nutzbar. Zudem sind nach wie vor Arbeitsplätze von Angestellten wegen fehlender Einnahmen gefährdet.

Gründe für Revision: Angeklagte hatte sich geständig gezeigt

Im Urteilsprozess hatte sie sich unter Tränen geständig gezeigt und ausgesagt, dass sie ihre Taten bereue. Zusätzlich gab sie an, unter psychischen Problemen zu leiden. Ihr Anwalt hatte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs bis neun Jahren ohne anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte 11 Jahre plus Sicherungsverwahrung. Der vorsitzende Richter Vogt entschied sich infolgedessen mit seinen Geschworenen für zehn Jahre Haft und die Anordnung zur Sicherungsverwahrung, die allerdings noch vor einem Schwurgericht verhandelt werden sollte.

Vogt begründete das Urteil vor allem damit, dass die Frau die Tat lange geplant habe und trotz ihrer psychischen Probleme zurechnungsfähig sei.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Eigener Artikel
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