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Aachen: Stadt spricht sich gegen Bezahlkarte für Geflüchtete aus


Die Karte bringe nur Nachteile mit sich
Die Stadt sagt "nein" zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Von t-online
23.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die Bezahlkarte für Geflüchtete (Archivbild): Der Rat der Stadt Aachen spricht sich gegen eine Einführung aus. (Quelle: IMAGO)

Der Rat der Stadt Aachen hat sich gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete ausgesprochen. Spielt die Landesregierung mit?

Der Deutsche Bundestag hat eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Inwieweit die Kommunen eine solche Bezahlkarte allerdings überhaupt einführen wollen, wird zurzeit noch beraten – so auch am Donnerstag, 22. August in Aachen.

Auf Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie sprach sich der Rat der Stadt Aachen gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete aus. Aus Sicht des Rates bringe eine solche Bezahlkarte keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für ihre Nutzer.

Nachteile der Bezahlkarte für Geflüchtete

Weil die Bezahlkarte mit keinem Bankkonto verknüpft ist, sind etwa keine Überweisungen möglich. Das ist zwar politisch gewollt, doch führe zu Problemen, heißt es in einem vorausgegangenen Antrag der Linksfraktion, in dem sich die Partei auf eine Stellungnahme des Vereins "Pro Asyl" bezieht.

Überweisungen seien heutzutage unentbehrlich bei der Abschließung von Handyverträgen, Haftpflichtversicherungen oder kleinen Käufen im Internet. Ohne Überweisungsmöglichkeiten würden Geflüchtete aus wichtigen Bereichen des Lebens ausgegrenzt und ihrer Selbstständigkeit beraubt. Dasselbe gelte auch für die Beschränkung von Bargeld.

Die Bezahlkarte könne zudem so eingestellt werden, dass sie nur innerhalb eines bestimmten Postleitzahlenbereichs funktioniere. "Durch die Hintertür" werde somit der freie Bewegungs- und Wirkungsradius der Nutzer eingeschränkt.

Spielt die Landesregierung mit?

Obwohl der Rat der Stadt Aachen sich deutlich gegen die Bezahlkarte für Geflüchtete ausgesprochen hat, bedarf es nun zunächst einmal der Zustimmung der Landesregierung. Falls diese aber nicht mitspielt, und die Bezahlkarte trotz der jeweiligen Gegenstimmen für alle Kommunen verpflichtend einführt, fordert der Rat der Stadt Aachen die Berücksichtigung einiger Grundsätze.

Die Bezahlkarte solle nämlich ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten solle es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.

Die Bezahlkarte solle das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und müsse in allen Geschäften nutzbar sein. Überweisungen mindestens im Inland müssten möglich bleiben. Es solle keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.

Es sollten mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden. Die Nutzung der Bezahlkarte solle nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigten. Die Bezahlkarte solle dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern. Die Kommunen sollten zudem keine Kosten tragen.

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