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Aachen: Überraschendes Urteil nach Messerangriff


Messer "zufällig in den Hals geraten"
Messerdrama in Düren – Gericht fällt Urteil

Von t-online, kk

15.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Eine Person mit einem Messer (Symbolbild): Messerangriffe nehmen bundesweit zu, auch in der Hauptstadt.Vergrößern des Bildes
Eine Person mit einem Messer (Symbolbild): Messerangriffe nehmen bundesweit zu, auch in der Hauptstadt. (Quelle: Getty Images)

Im Dürener Langemarck-Park eskalierte im Januar ein Streit zwischen zwei Freunden, der in einer Messerattacke endete. Jetzt hat das Gericht geurteilt.

Im Dürener Langemarck-Park hat der 41-jährige Angeklagte Hassana D. am 3. Januar seinen 26-jährigen Freund Mamadou D. in Anwesenheit mehrerer Zeugen im Streit mit einem Messer attackiert und an Kopf und Hals verletzt.

Das Opfer musste sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Das Urteil in dem Fall ist am Donnerstag, 15. August, gesprochen worden. Von einem Mordversuch geht das Aachener Schwurgericht nicht aus, berichtet die "Aachener Zeitung".

Mann sei über Opfer verärgert gewesen

Die Tat sei aus einer spontanen Verärgerung des Angeklagten über seinen Freund passiert, urteilte das Gericht. Somit sei der Tatbestand der Heimtücke nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft sei anderer Ansicht gewesen, berichtet die Lokalzeitung weiter.

Der Angeklagte solle der Staatsanwaltschaft zufolge zuvor in seine nahegelegte Wohnung gelaufen sein, um das Messer zu holen, das er plante, gegen seinen Freund einzusetzen. Doch woher das Messer letztlich gekommen sei, lasse sich nicht aufklären, so der Richter bei Urteilsverkündung.

Doch der Behauptung des Angeklagten, er habe sich gegen den mit zwei Bierflaschen bewaffneten Freund wehren müssen und das Messer sei im Handgemenge nur zufällig in den Hals geraten, schenkte das Gericht laut "Aachener Zeitung" keinen Glauben.

Täter stellte sich selbst bei der Polizei

Das Schwurgericht habe dem Täter zudem zugutegehalten, dass er sich nur eine Woche nach der Tat selbst bei der Polizei gemeldet habe. Strafmildernd wirkten auch seine regelmäßigen Besuche in psychiatrischen Kliniken. Die Verfolgung in seinem Heimatland Guinea hätte zu psychischen Problemen bei ihm geführt.

Das Urteil: eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

Verwendete Quellen
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