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Lebensmittel - EU: Verbot für Farbstoffs Titandioxid in Essen möglich


Lebensmittel
EU: Verbot für Farbstoffs Titandioxid in Essen möglich

Von dpa
Aktualisiert am 08.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Kaugummis, Süßigkeiten und andere Lebensmittel müssen ab 2022 voraussichtlich ohne den weit verbreiteten weißen Farbstoff Titandioxid auskommen.Vergrößern des Bildes
Kaugummis, Süßigkeiten und andere Lebensmittel müssen ab 2022 voraussichtlich ohne den weit verbreiteten weißen Farbstoff Titandioxid auskommen. (Quelle: Henning Kaiser/dpa./dpa)

Brüssel (dpa) - Kaugummis, Süßigkeiten und andere Lebensmittel müssen ab 2022 voraussichtlich ohne den weit verbreiteten weißen Farbstoff Titandioxid auskommen. Die EU-Staaten stimmten einem Vorschlag der EU-Kommission zu, den Zusatzstoff wegen möglicher Krebsrisiken aus Lebensmitteln zu verbannen.

"Die Sicherheit unserer Lebensmittel und die Gesundheit unserer Verbraucher sind nicht verhandelbar", sagte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Freitag.

Foodwatch begrüßt den Vorschlag

Der als E171 bekannte Stoff kommt auch in Backwaren, Suppen und Salatsoßen vor. Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag im Frühjahr auf Grundlage einer überarbeiteten Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) vorgelegt. Auch Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte für einen EU-weiten Zulassungsstopp in Nahrungsmitteln plädiert.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, die sich schon seit längerem für das Titandioxid-Verbot einsetzt, sprach am Freitag von einem "Schritt in die richtige Richtung". Nun solle die EU "die weiteren mehr als 300 in Europa zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe" überprüfen und reduzieren, sagte Sprecher Andreas Winkler. "Im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes müssen alle umstrittenen Zusatzstoffe verboten werden."

Die EU-Staaten und das Europaparlament haben nun bis Ende des Jahres Zeit, Einspruch gegen das Verbot zu erheben. Andernfalls tritt es Anfang 2022 in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte. Dann soll es noch eine sechsmonatige Auslaufphase geben.

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