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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sonderrecht mit Tradition Wieso haben Diplomaten Immunität?
Diplomaten haben Immunität. Das bedeutet, dass sie rechtlich vor Strafverfolgung geschützt sind. Aber warum ist das so?
Als Regierungsvertreter haben Diplomatinnen und Diplomaten die Aufgabe "den Heimatstaat und dessen Interessen im Gastland zu vertreten und Informationen über das Gastland für seinen Heimatstaat zusammenzutragen". So steht es im sogenannten Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.
Bei ihrer Tätigkeit genießen die Landesvertreter fast überall auf der Welt Immunität: Das heißt, sie sind rechtlich vor Strafverfolgung geschützt. Dies gilt allerdings nur im Gastland: In ihrem Herkunftsland genießen sie keinen Sonderstatus und können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Aber wozu die diplomatische Immunität? Die Vorrechte sollen "nicht dem Zweck dienen, Einzelne zu bevorzugen". Vielmehr soll so die Unabhängigkeit im Gastland gewahrt werden, "indem zum Beispiel Androhung von Haft oder rechtlichen Konsequenzen von vornherein ausgeschlossen" sind. Außerdem seien diese Vorrechte ein "Ausdruck der Wertschätzung für das jeweils andere Land, das die Diplomatin oder der Diplomat vertritt", so das Auswärtige Amt.
Trotz Immunität: Gesetze meist eingehalten
Trotz strafrechtlicher Immunität halten sich die meisten Diplomatinnen und Diplomaten an die im Gastland geltenden Gesetze. Als Repräsentantinnen und Repräsentanten beeinflusst ihr Verhalten schließlich das Ansehen ihres Herkunftslandes. Daher liegt es schon "im eigenen Interesse der Botschaften, dass ihre Diplomatinnen und Diplomaten nicht durch Missachtung der örtlichen Gesetze negativ auffallen".
Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, wird dies bei "der jeweiligen Botschaft in Gesprächen thematisiert". Zudem besteht die Möglichkeit, dass das Außenministerium die Botschaft darum bittet, den Diplomaten oder die Diplomatin abzuziehen.
- Auswärtiges Amt: Diplomatische Immunität – Bedeutung und Grenzen
- Deutscher Bundestag: Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen