Wegen Zugehörigkeit zum Islam Brandenburger Unternehmen schickt Bewerber rassistische Absage
"Mitarbeit als Moslem unerwünscht": Ein Brandenburger Unternehmen hat einem Bewerber eine diskriminierende Absage geschickt. Der Geschäftsführer verteidigt seine Aussagen.
Ein Straßenbau-Unternehmen in Brandenburg hat einen jungen Mann als Bewerber offenbar wegen seiner Religionszugehörigkeit abgelehnt. Der Mann hatte sich laut einem Bericht von "rbb24" für einen Ausbildungsplatz als Straßenbauer beworben.
Nach dem Vorstellungsgespräch bei der Firma Asphalt Straßenbau Gesellschaft mbH im Landkreis Spree-Neiße erhielt er eine Absage, die seine Zugehörigkeit zum Islam als einen der Gründe anführt.
Unternehmer: Islam "nicht wünschenswerte Gesellschaftsform"
Auf einem Screenshot, den ein User am Sonntag von der Absage auf Twitter veröffentlichte, heißt es unter anderem: "Desweiteren ist die Mitarbeit in unserem Unternehmen als praktizierender Moslem unerwünscht.[...] Nach meinen Erfahrungen ist dies eine für mich und meine Umgebung nicht wünschenswerte Gesellschaftsform [...]."
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Zudem seien "besser geeignete Kandidaten" für die Position gefunden worden, begründet das mittelständische Unternehmen aus Kolkwitz-Krieschow in dem Schreiben seine Entscheidung. Noch ist unklar, ob es sich bei dem Twitter-Nutzer um den Bewerber handelt.
Anstellung von Muslimen würde "Unruhen" verursachen
Auf Nachfrage von rbb24 habe der Geschäftsführer des Unternehmens die Aussagen bestätigt. Seine Begründung: "Ich kann praktizierende Moslems nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde." Welche Unruhe er meine, könne man in jeder Zeitung nachschlagen. Zudem sei die Arbeit im Straßenbau körperlich anspruchsvoll. Aus Erfahrung vertrage sich diese Arbeit nicht mit dem Ramadan, da die Kollegen dann einfach umkippen würden.
Zudem begründete der Geschäftsführer des Straßenbauunternehmens seine Entscheidung damit, dass ein muslimischer Mitarbeiter den Umgang zwischen den Kollegen gefährde: "Wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum.[...] Da haben wir uns entschlossen sowas nicht einzustellen."
Polizei: Betroffener kann Anzeige wegen Beleidigung stellen
In den sozialen Medien hat der Tweet mit dem Screenshot eine hitzige Debatte ausgelöst. Auch die Brandenburger Polizei veröffentlichte dazu auf Twitter einen Kommentar. Darin heißt es: "Der Betroffene kann eine Beleidigung anzeigen. Die Ablehnung auf Grund seiner Religion/Herkunft ist ein zivilrechtlicher Sachverhalt."
Der Geschäftsführer des Unternehmens, das Preisträger des Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens ist, bestreitet laut rbb24, dass er mit seiner Absage gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen habe. Die Religion des Bewerbers habe nichts mit der Entscheidung zu tun.
Ob bereits eine Anzeige wegen Diskriminierung eingereicht wurde, konnte ein Sprecher des zuständigen Polizeireviers gegenüber rbb24 aus Gründen des Datenschutzes nicht bestätigen.
- Eigene Recherche
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