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ZDF: Ex-Reporterin Birte Meier scheitert mit Klage für gleiche Bezahlung


Gleichstellung im Job
Ex-ZDF-Reporterin scheitert mit Klage für gleiche Bezahlung

Von dpa
Aktualisiert am 19.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Männer und Frauen bei der Arbeit: Die Reporterin verdiente rund 800 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen, zusätzlich weiterer Zulagen (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Männer und Frauen bei der Arbeit: Die Reporterin verdiente rund 800 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen, zusätzlich zu weiteren Zulagen (Symbolbild). (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Eine Reporterin war wegen ungleicher Bezahlung bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Sie bekam zwar nicht Recht, kann aber noch hoffen.

Eine Fernsehjournalistin, die seit Jahren darum streitet, genauso gut wie ihre männlichen Kollegen bezahlt zu werden, ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Klage sei wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Es lasse sich nicht überprüfen, ob sie bei den Arbeitsgerichten wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe.

Die langjährige ZDF-Reporterin Birte Meier hatte im Juni 2020 einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass sie auch als sogenannte "feste Freie" Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz hat.

Dieser Anspruch gilt seit 2018 für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie können erfragen, wie viel eine Gruppe von Kollegen in vergleichbarer Position im Mittel verdient. Die Journalistin erzwang mit ihrer Klage vom ZDF die Auskunft, dass ihre männlichen Kollegen 2017 tatsächlich rund 800 Euro im Monat mehr verdienten. Dazu kamen ihr verwehrte Zulagen.

Meier wechselt zu Privatsender

Im zweiten Schritt wollte Meier durchsetzen, dass sie auch mehr verdient und die Differenz nachträglich ausgezahlt bekommt. In diesem Punkt war die Revision zum Bundesarbeitsgericht gar nicht zugelassen worden. Dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter verweisen allerdings darauf, dass mit den Auskünften über das Vergleichsentgelt nun ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden könne. Ein solcher Versuch bei den Arbeitsgerichten sei "jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos". Eine Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.

Meier verlässt den Sender jetzt. Sie wechselt zu RTL und wird dort Teil eines neuen Investigativ-Teams, heißt es in einer Pressemitteilung des Privatsenders von Ende Juni.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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