Keine Fluchtgefahr Ein Haftbefehl nach Polizistenmord von Kusel aufgehoben

Erst sollte er wegen der tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten in Haft – dann wegen Jagdwilderei. Nach Beschwerde seines Verteidigers ist ein Mann im Prozess um den Polizistenmord von Kusel wieder auf freiem Fuß.
Der Komplize des mutmaßlichen Polizistenmörders von Kusel ist wieder auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen wegen Jagdwilderei sei aufgehoben worden, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Mittwoch mit.
Das Landgericht Kaiserslautern habe einer Beschwerde der Verteidigung stattgegeben: Es gebe keine Fluchtgefahr bei dem Mann und somit auch keinen Haftgrund mehr.
Vor gut einer Woche war aufgrund von neuen Erkenntnissen am Tatort der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen aus dem Saarland wegen des Mordverdachts aufgehoben worden – und umgehend ein neuer Haftbefehl wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und versuchter Strafvereitelung gegen ihn ergangen. Dass der Mann dann weiter in Untersuchungshaft bleiben musste, hatte sein Verteidiger als "Skandal" bezeichnet.
38-Jähriger soll Schüsse allein abgegeben haben
Am 31. Januar waren bei einer Fahrzeugkontrolle nahe Kusel (Westpfalz) ein Polizeikommissar (29) und eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin erschossen worden. Im Anschluss wurden zwei Männer im Saarland festgenommen.
Nach den neuen Erkenntnissen werden einem 38-jährigen Deutschen die beiden Morde vorgeworfen. Er soll allein fünf Schüsse auf die Opfer abgefeuert haben – mutmaßlich, um vorherige Jagdwilderei zu verdecken. Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
- Nachrichtenagentur dpa