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Tödliche Attacke auf Feuerwehrmann: Amtsgericht Augsburg entscheidet über U-Haft


Tödliche Attacke in Augsburg
Amtsgericht entscheidet über U-Haft

Von dpa, lw

Aktualisiert am 18.12.2019Lesedauer: 3 Min.
Trauerbekundungen und Grablichter am Königsplatz: In Augsburg ist ein 47-jähriger Mann getötet worden.Vergrößern des Bildes
Trauerbekundungen und Grablichter am Königsplatz: In Augsburg ist ein 47-jähriger Mann getötet worden. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Sieben Männer stehen im Fall eines getöteten Feuerwehrmannes in Augsburg im Fokus der Ermittlungen. Noch sitzen die Verdächtigen in U-Haft – auch über Weihnachten? Die Anwälte äußern sich optimistisch.

Der gewaltsame Tod eines 49-Jährigen in Augsburg hat bundesweit für Bestürzung gesorgt. Die Staatsanwaltschaft wirft sieben jungen Menschen Totschlag oder Beihilfe vor. Die Verteidiger halten dies für völlig überzogen. Kommen die Beschuldigten vor Weihnachten frei?

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Nach dem gewaltsamen Tod eines 49-Jährigen auf dem Augsburger Königsplatz entscheidet das Landgericht über die Untersuchungshaft der mutmaßlichen Täter. Wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch berichtete, haben die Verteidiger von sechs der sieben Beschuldigten Haftbeschwerden eingelegt.

Haftbefehle wurden nicht differenziert begründet

Nachdem das Amtsgericht es abgelehnt hat, die Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen frei zu lassen, muss nun das Augsburger Landgericht entscheiden. Rechtsanwalt Michael Menzel, der einen der Beschuldigten vertritt, sagte, er gehe davon aus, dass dies noch vor Weihnachten geschehe.

Der Anwalt eines 19-jährigen Beschuldigten, Moritz Bode, sagte "Focus Online", die Entscheidung des Amtsgerichts bedeute "keine Vorentscheidung". Er sei nach wie vor überzeugt, dass das Landgericht der Haftbeschwerde seines Mandanten letztendlich stattgeben werde. "Denn die Haftbefehle wurden alle über einen Kamm geschert und nicht differenziert begründet", erklärte Bode gegenüber der Zeitung.

49-Jähriger soll mit einem Schlag getötet worden sein

Sein Mandant gehörte nicht zu der Gruppe, aus der heraus der 17-jährige Haupttäter den tödlichen Faustschlag ausgeteilt haben soll. Ebenso habe er nicht den Begleiter des Getöteten verletzt. "Totschlag setzt einen Vorsatz zur Tötung voraus. Den kann ich trotz aller Tragik der Ereignisse vom 6. Dezember am Königsplatz aber nicht erkennen. Und damit auch keine Beihilfe zum Totschlag", sagte der Anwalt zu "Focus Online".

Das 49-jährige Opfer war am Nikolaustag spätabends bei einem Streit mit den sieben Verdächtigen gestorben, auch ein Bekannter des Opfers wurde geschlagen und erheblich verletzt. Ein 17-Jähriger, der die deutsche, die türkische und die libanesische Staatsbürgerschaft hat, soll den 49-Jährigen mit einem einzigen Schlag getötet haben.

Polizeikameras zeichneten Auseinandersetzung auf

Der Jugendliche sitzt wegen Totschlags in U-Haft, seine sechs Freunde wegen Beihilfe dazu. Polizeiliche Überwachungskameras, die vor einem Jahr am Königsplatz installiert worden waren, hatten die Auseinandersetzung aufgezeichnet. Die Kripo konnte aufgrund dieser Aufnahmen innerhalb von zwei Tagen die mutmaßlichen Schläger ermitteln und festnehmen.

Menzel sagte, nach Sichtung der Überwachungsvideos gebe es starke Zweifel an den bisherigen Vorwürfen. Es liegt nach seiner Einschätzung weder eine Beihilfe zum Totschlag noch überhaupt ein Totschlag vor. Ähnlich äußerte sich Rechtsanwalt Marco Müller, der den Haupttäter vertritt. Nur wegen eines Faustschlags könne seinem Mandanten kein Tötungsvorsatz vorgeworfen werden. Müller hat zwar bislang als einziger Verteidiger noch keine Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt, will dies allerdings demnächst nachholen.

Vorwürfe seien "sehr allgemein"

Ein weiterer Strafverteidiger, Klaus Rödl, kritisierte "Focus Online" zufolge, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu beiden Straftatbeständen "sehr allgemein" gehalten seien. Auf dem Beweisvideo seien lediglich vier und nicht sechs weitere Männer neben dem Hauptverdächtigen zu sehen. Deshalb bezweifle Rädl ebenso, dass die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Totschlags aufrecht erhalten kann.

Schon bald soll das Landgericht über die Haftbeschwerden der sechs Verdächtigen entscheiden. Alle sieben Mitglieder der Gruppe sitzen nun über eine Woche in Untersuchungshaft.

Im Land hatten zahlreiche Feuerwehren Trauerkundgebungen abgehalten, weil der getötete 49-Jährige ein langjähriger Mitarbeiter der Augsburger Berufsfeuerwehr gewesen war.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Focus Online: Nach tödlicher Attacke auf Feuerwehrmann: Amtsgericht lehnt Haftbeschwerden ab
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