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Prozess in München: Axtmörder wird laut Urteil in Psychiatrie eingewiesen


"Wut auf die Welt"
München: Axtmörder wird in Psychiatrie eingewiesen

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Landgericht München I: In der bayerischen Hauptstadt wurde gegen den Mann verhandelt, der seine Nachbarin mit einer Axt getötet hatte (Symbolbild).Vergrößern des Bildes
Landgericht München I: In der bayerischen Hauptstadt wurde gegen den Mann verhandelt, der seine Nachbarin mit einer Axt getötet hatte (Symbolbild). (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Der Fall sorgte für Aufsehen: Mit Messer und Axt hat ein 64-jähriger seine Nachbarin getötet, der Täter war geständig. Wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit kommt der Mann nun die Psychiatrie.

Weil er seine Nachbarin mit einer Axt, einem Seil und einem Messer ermordet hat, wird ein 64-Jähriger in eine Psychiatrie eingewiesen. Ein Gericht in München urteilte am Freitag, der Mann habe eine krankhaft seelischen Störung. Seine Schuldfähigkeit sei "erheblich eingeschränkt", sagte der Richter. Der Angeklagte werde zunächst für unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht. Sollte die Behandlung frühzeitig beendet werden, müsse er den Rest seiner Haftstrafe von 13 Jahren im Gefängnis absitzen. Seine Verteidigerin kündigte an, keine Revision einzulegen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


Der Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt am Montag gestanden. In der Verhandlung hatte er angegeben, am Tag der Tat "Wut auf die Welt" verspürt zu haben. Daraufhin habe er sich entschlossen, die nächste Person umzubringen, die ihm begegnet. Nach dem Mord der Nachbarin in deren Wohnung rief der Mann die Polizei und ließ sich festnehmen. Seit einem Schlaganfall vor etwa sechs Jahren leidet der Mann nach eigener Aussage an wiederkehrenden Tötungsfantasien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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