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Prozess gegen Niels Högel: Experte über Tötungsdelikte in Kliniken


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Experte zu Klinikmorden
Tötungen in Kliniken sind keine Einzelfälle

InterviewEin Interview von Dietmar Seher

Aktualisiert am 30.10.2018Lesedauer: 6 Min.
Niels Högel: Der ehemalige Krankenpfleger ist wegen dutzendfachen Mordes angeklagt.Vergrößern des Bildes
Niels Högel: Der ehemalige Krankenpfleger ist wegen dutzendfachen Mordes angeklagt. (Quelle: Ingo Wagner/dpa-bilder)
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Er soll 100 Menschen ermordet haben, jetzt steht der Krankenpfleger Niels Högel zum vierten Mal vor Gericht. Experte Karl H. Beine erklärt, wie Patienten besser geschützt werden können.

An diesem Mittwoch beginnt der vierte Prozess gegen den ehemaligen niedersächsischen Krankenpfleger Niels Högel. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen 100-fachen Mordes an. Högel soll in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst Patienten mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt haben. Bereits 2015 erhielt Högel wegen zweifachen Mordes und weiterer Straftaten eine lebenslange Haftstrafe.

Der Fall Högel ist die mutmaßlich größte Tötungsserie an Patienten. Seit 1970 gab es im deutschsprachigen Raum ohne diesen Fall zehn solcher Serien mit 111 nachgewiesenen Tötungen. Alle wurden verspätet aufgedeckt: So tötete die Berliner Krankenschwester Irene B. fünf Patienten, in dem sie ihnen Überdosen eines Blutdrucksenkers spritzte. Sie wurde 2007 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Schon 1986 flog die damals 27-jährige Stationsschwester Martina R. am Wuppertaler Petrus-Krankenhaus auf. Auch bei ihren Tötungsdelikten spielen Blutdrucksenker eine Rolle. 1989 wurde sie wegen Totschlags in fünf Fällen zu elf Jahren verurteilt. Das Urteil wurden wegen seiner Milde massiv kritisiert, aber in letzter Instanz bestätigt.

1993 erhielt der Gütersloher Pfleger Wolfgang L. 15 Jahre Haft wegen Totschlags an zehn Patienten. Der vor Högel größte deutsche Klinikskandal spielte sich in Sonthofen im Allgäu ab: 2006 verurteilt das Landgericht Kempten den Krankenpfleger Rainer L. wegen Mordes in 12 Fällen, Totschlags in 15 Fällen und wegen versuchten Totschlags und Tötung auf Verlangen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht stellt eine "besondere Schwere der Schuld" fest.

Zwischen 1983 und 1989 kam es in Lainz in Österreich zu einem Massenmord an Patienten einer Klinik. Möglicherweise gab es bis zu 49 Opfer. Die Täterinnen waren vier Krankenschwestern. Sie töteten durch das Verabreichen von Insulin oder Gift und durch Ertränken, in dem sie Patientinnen übermäßig Wasser zwangseinflößten. Die Täterinnen wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

In deutschen Krankenhäusern und Heimen sind Tötungen von Patienten also keine Einzelfälle, sagt der Chefarzt und Psychologe Professor Karl H. Beine. Seine Thesen: Die Dunkelziffer ist höher als bei anderen Delikten. Als Täter fallen vor allem wenig selbstbewusste und schweigsame Pflegemitarbeiter auf. Und in den Chefetagen hält sich der Wille zur Aufklärung in Grenzen. Nur eine bessere Personalausstattung der Kliniken werde Tötungsserien eindämmen können.

Professor Beine, Mord in 100 Fällen. Schon die Anklage in Oldenburg klingt monströs. Ist Niels Högel ein fürchterlicher Ausnahmefall?

Karl H. Beine: Was die Opferzahlen laut der Anklage betrifft, ist das ein Fall, der auch im Weltmaßstab weit, weit an der Spitze steht. In US-amerikanischen Tötungsserien ging es um ähnlich hohe Zahlen. Sie konnten aber nicht nachgewiesen werden. In Europa habe ich solche Zahlen wie bei Högel bisher nicht gesehen. Insofern: Ja, es ist ein monströser Einzelfall.

Sie haben in einer Untersuchung in Zusammenarbeit mit der Uni Witten/Herdecke mehr als 5.000 Ärzten, Kranken- und Altenpflegern die Frage gestellt: "Haben Sie selbst schon einmal aktiv das Leiden eines Patienten beendet?" Wie waren die Antworten?

Unterschiedlich, je nach der Berufsgruppe. Es haben 1,4 Prozent der Pflegekräfte und 3,4 Prozent der Ärzte angegeben, sie hätten selbst einmal aktiv das Leiden von Patienten beendet. Etwa ein Drittel derjenigen, die so geantwortet haben, waren nicht darum gebeten worden. Es lag dort also keine Patientenverfügung vor. Es war auch nicht der ausdrückliche Wunsch des Patienten vorgetragen worden.

Was schließen Sie aus den Daten?

Wir können den Schluss ziehen, dass es vorkommt, dass aktiv Leiden beendet wird. Unsere Untersuchung sagt nichts über die Einmaligkeit oder über Mehrfachtaten aus oder über die Tatumstände. Wir können aber davon ausgehen, dass die Behauptung von den Einzelfällen genauso wenig begründet ist wie die These, dass es sich um ein Massenphänomen handelt.

Karl H. Beine ist Chefarzt für Psychiatrie und Psychotherapie am St. Marienhospital in Hamm sowie Professor an der Universität Witten/Herdecke und befasst sich seit 25 Jahren mit dem Thema der Patiententötungen. Gemeinsam mit Jeanne Turczynski vom Bayerischen Rundfunk hat er 2017 das Buch "Tatort Krankenhaus" veröffentlicht.

Seit 1970 gab es im deutschsprachigen Raum von Högel abgesehen zehn Tötungsserien in Kliniken und Pflegeheimen mit 111 vollendeten Tötungsdelikten und mutmaßlich 300 weiteren, schreiben Sie im Buch "Tatort Krankenhaus". Das deutet doch darauf hin, dass wir eine riesige Dunkelziffer haben.

Bei anderen Straftaten ist die Dunkelziffer etwa dreimal so hoch wie die festgestellten Delikte. In Krankenhäusern und Pflegeheimen ist das anders. Der Tod kommt hier ziemlich häufig vor. Die Tötungsmethoden sehen von außen oft aus wie normale medizinische Verrichtungen. Zudem sind an keinem anderen möglichen Tatort die Opfer so arglos und so hilflos zugleich. Patienten haben ja eine sehr hohe Meinung vom Personal, das ihnen hilft. Schon aus den Umständen können Sie ableiten, dass die Dunkelziffer in diesem Umfeld besonders schwer einzuschätzen ist. Sie liegt wahrscheinlich höher.

Haben sich diejenigen, die Ihnen auf ihre Frage mit Ja geantwortet haben, strafbar gemacht?

Das weiß ich nicht. Wenn ich um Schmerzen zu lindern oder um Angst zu lösen ein Medikament gebe, das als unbeabsichtigte Nebenwirkung das Atemzentrum lähmt und ein Mensch verstirbt, dann kann das auch als aktive Beendigung des Lebens verstanden werden – aber es liegt kein Straftatbestand vor. Es werden wahrscheinlich Straftatbestände darunter sein. Quantifizieren lässt sich das nicht.

Wie wird man zum Täter?

Zur einer solchen Tat kommt es, wenn eine bestimmte Täterstruktur auf ein bestimmtes Umfeld stößt – wie der berühmte Schlüssel, der in ein Schloss passt und unglückselig stecken bleibt. Die Täter sind selbst unsichere Persönlichkeiten. Den Beruf haben sie möglicherweise schon gewählt, weil sie sich davon versprachen, dass es ihnen in einem so angesehenen Beruf besser gehen würde. Die Enttäuschung über die Belastung im Alltag ist umso größer. Dazu kommt: Oft sind solche Menschen verschlossen. Wenn ein schweigsamer, wenig selbstbewusster Mensch mit dem Leiden der Patienten konfrontiert wird, kann er das oft selbst nicht ertragen. Er hält das für sein persönliches Versagen. Mit dem Leiden der Patienten nimmt sein eigenes Leid zu. Auf die Mittel zum Töten hat er offenen Zugriff. Am Ende steht dann die erste Tat. In Krankenhäusern kann eine Kanüle schnell und unbeobachtet ausgetauscht, eine Spritze unauffällig gesetzt werden.

Aber müsste nicht eine über dem Schnitt liegende Sterberate oder der überproportionale Verbrauch eines tödlichen Medikaments die Chefetage alarmieren?

Das von mir beschriebene Täterbild entwickelt sich über einen langen Zeitraum. Wenn sich die Hinweise häufen, müssen die Vorgesetzten handeln. Doch der Wille dazu – und der zur Strafanzeige – hält sich in Grenzen. Im Fall Niels Högel hatte sich die Sterberate verdoppelt und der Verbrauch des tödlichen Medikaments wuchs um den Faktor sieben. Doch in Oldenburg hat man Högel trotz begründeten Verdachts erst nur in eine andere Abteilung versetzt und später mit einem guten Zeugnis freigestellt. Unter wirtschaftlichem Druck war die Angst da, dass bei Bekanntwerden ein Imageschaden entsteht. Man wog ab, verzichtete lieber auf die Einschaltung der Ermittlungsbehörden und lobte ihn weg. Högel konnte nach Delmenhorst gehen und dort laut Staatsanwaltschaft 63 weitere Menschen morden.

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Wie können sich Patienten oder Angehörige vor möglichen Tätern aus den Reihen des Krankenhauspersonals schützen?

Angehörige müssen das Recht haben, die Todesursache so weit wie möglich zu klären. Wenn sie Zweifel haben an den Umständen, sollten sie den behandelnden Arzt ansprechen und sich von diesem darlegen lassen, wie der Sterbeprozess abgelaufen ist. Wenn das nicht überzeugt, muss man zur Obduktion kommen oder auch zu einem toxikologischen Gutachten und zur Überprüfung des Medikamentenspiegels. Leider geht die Zahl der Obduktionen zurück. Grund dafür sind auch die hohen Kosten.

Was muss in unseren Kliniken und Heimen vor allem passieren, um die Zahl von Tötungen dort zu senken?

Es muss eine ausreichende pflegerische Personalausstattung geben. Die gibt es nicht. In einem deutschen Krankenhaus versorgen 19 Pflegekräfte rechnerisch 1.000 Patienten, in Norwegen tun die gleiche Arbeit 40 Kräfte. Zudem ist seit 2010 die Zahl der Vollzeitpflegekräfte bei uns gesunken bei einem gleichzeitigen Anstieg der Patientenzahlen. Das ist etwas, was politisch verantwortet werden muss. Denn die heutige Lage trägt dazu bei, dass es lange Tatzeiträume gibt und hohe Opferzahlen. Aber natürlich auch: Wir müssen die Ausbildung und die Überwachungssysteme von Medikamenten und Sterbeziffern verbessern. Die Chefetagen müssen sensibel dafür sein, wenn sich ein Mitarbeiter auffällig verändert. Insgesamt: Es braucht mehr Achtsamkeit.

Hat sich in deutschen Kliniken und Heimen etwas verbessert, seit die Högel-Morde aufgedeckt wurden?

Eine Reihe von Kliniken haben anonyme Meldesysteme eingeführt. Dort kann verdächtiges Verhalten berichtet werden. Immer wieder höre ich, dass die Medikamentenkontrolle verbessert wird, Dienstpläne und Todeszeitpunkte von Patienten genauer betrachtet und Leichenschauen sorgfältiger durchgeführt werden. Doch alle Verbesserungsbemühungen verpuffen, wenn nicht genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind.

Professor Beine, wir danken für das Gespräch.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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