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Düsseldorf: Mann beißt Freundin ins Gesicht – Haftstrafe


"Wie aus einem Horrorfilm"
Mann beißt Freundin ins Gesicht: Haftstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 09.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Urteilsverkündung: Ein 28-Jähriger muss wegen schwerer Körperverletzung zweieinhalb Jahre in Haft. Er hatte seine Freundin in die Schläfe gebissen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Urteilsverkündung: Ein 28-Jähriger muss wegen schwerer Körperverletzung zweieinhalb Jahre in Haft. Er hatte seine Freundin in die Schläfe gebissen. (Symbolbild) (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa-bilder)
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Im Drogenrausch hat ein 28-Jähriger seiner Freundin ins Gesicht gebissen und ein Stück Haut abgerissen. Nun wurde der Mann zu einer Haftstrafe verurteilt.

Weil er seiner Freundin in Düsseldorf ein großes Stück Haut aus dem Gesicht gebissen und weggespuckt hat, muss ein 28-Jähriger ins Gefängnis. Ein Amtsrichter sprach von einer "menschenfeindlichen Tat" und verurteilte den Mann am Montag zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen schwerer Körperverletzung. Das Opfer werde "dauerhaft entstellt" bleiben.

Er habe bei dem Arbeitslosen keine echte Reue erkennen können, sagte der Richter. Der 28-Jährige habe nach der Tat sogar noch versucht, das Opfer mit einem Nacktfoto zu erpressen und zur Rücknahme der Anzeige zu bewegen, sowie Einfluss auf eine Zeugin genommen.

Frau benötigte mehrere OPs

Die Tat, die die Staatsanwältin als "grauenhaft wie aus einem Horrorfilm" bezeichnete, hatte sich vor einem Nachtclub abgespielt. Der 28-Jährige hatte sich in der Warteschlange nach reichlichem Konsum von Cannabis und Wodka auffällig verhalten und angefangen zu bellen.

Das Paar geriet vor den Augen zahlreicher Zeugen in Streit. Schließlich biss der Mann der 27-Jährigen in die Schläfe und riss ihr laut medizinischem Gutachten ein sechs mal vier Zentimeter großes Stück Haut samt eines Teils der Augenbraue aus dem Gesicht. Die Frau wurde notoperiert und musste mehrere Nachoperationen über sich ergehen lassen.

Wegen des Drogenkonsums räumte das Gericht dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit ein. Die Verteidigung des Deutschen hatte eingeräumt, dass es sich um eine "hässliche Tat" gehandelt habe.

Verwendete Quellen
  • dpa
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