Kind für Vergewaltigungen angeboten Was ist auf der Festplatte aus dem See?
Das Martyrium eines im Internet zum Missbrauch angebotenen Neunjährigen bei Freiburg ist auf Filmen und Fotos dokumentiert. Vom Grund eines Sees hat die Polizei eine Festplatte geholt.
Neben dem Zuhause des von einem Pädophilenring missbrauchten Kindes sind die Fahnder in einem See auf eine Festplatte gestoßen. Sie könnte die acht festgenommenen Tatverdächtigen weiter schwer belasten. Die Staatsanwälte wollen die Beteiligten schnell vor Gericht bringen.
In den vergangenen Tagen war bekannt geworden, dass Gerichte und eine Behörde im Zusammenspiel den Jungen im Haushalt mit einem Mann leben ließen, der wegen Missbrauchs von Minderjährigen vorbestraft ist und keinen Kontakt mit Kindern haben durfte. Er überließ mit der 47-jährigen Mutter den Ermittlungen zufolge den Jungen Männern aus dem In- und Ausland: Gegen Geld konnten diese sich an dem Jungen vergehen.
Festplatte im November gefunden
Der Junge wurde demnach von mehreren Tätern mehr als zwei Jahre lang und an mehreren Orten in und um Freiburg missbraucht und vergewaltigt, so die Staatsanwaltschaft. Deshalb sitzen sechs Tatverdächtige aus Deutschland, ein Spanier und ein Schweizer in Haft.
Auf der Festplatte könnten Aufnahmen der Verdächtigen und des Kindes sein. Gefunden worden war sie bereits Ende November, wie die Behörden bestätigten. Nachdem eine Suche im 1,50 Meter bis 4 Meter tiefen See zunächst erfolglos blieb, wurde das Wasser abgelassen.
Am Dienstagnachmittag konnte die Polizei auf Anfrage keine Angaben machen, ob die Daten der versenkten Festplatte noch ausgelesen werden konnten. Bei der Rekonstruktion von Daten nach Bränden und auch nach dem Fund im Wasser können Experten aber oft noch erstaunliche Erfolge erzielen.
Täter filmten sich
Der Datenträger lag mutmaßlich seit September in dem See. Da begannen die Ermittlungen nach einem anonymen Hinweis. Die Polizei stieß dann auf den Pädophilenring, den sie mittlerweile zerschlagen hat. Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben - also rund zwei Jahre lang. Die Taten wurden den Ermittlern zufolge von den mutmaßlichen Tätern gefilmt und fotografiert. Diese Aufzeichnungen, die unter anderem auf Computern gespeichert worden seien, dienten nun als Beweise. Es gibt auch Dateien, die nicht auf der Festplatte waren.
Der Junge ist den Angaben zufolge nun in staatlicher Obhut. Der Lebensgefährte seiner Mutter hätte laut Gericht keinen Kontakt zu dem Jungen haben dürfen, er hielt sich aber nicht daran. Kontrolliert worden seien die Auflagen nicht, räumte ein Sprecher des Jugendamtes Breisgau-Hochschwarzwald ein. Dem Jugendamt sei weder vom Familiengericht Freiburg noch vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, das den Fall in zweiter Instanz bearbeitete, eine Kontrolle auferlegt worden.
Oberlandesgericht setzte Vertrauen in die Mutter
Die Behörden hatten das Kind zunächst aus dem Haushalt geholt, es der Mutter aber nach einer Beschwerde zurückgegeben. Das OLG ging demnach davon aus, dass der Mutter zuzutrauen war, dass sie das Kind schützt. Ein Irrtum, der nach den bisherigen Erkenntnissen für das Kind schlimme Folgen hatte. Es sei ein Fehler gewesen, räumte eine Sprecherin des OLG ein. Der 39-Jährige Freund der Mutter war dabei für die zuständige Richterin am OLG kein Unbekannter, berichtet die "Badische Zeitung". Demnach hatte sie als Strafrichterin bereits mit ihm zu tun.
Der Badischen Zeitung zufolge wusste der Bewährungshelfer des Mannes, dass er fortgesetzt gegen das Kontaktverbot verstößt. Die Information erreichte aber offenbar das Jugendamt nicht. Der Fall werde nun intern aufgearbeitet, sagte der Sprecher des Jugendamtes. Öffentlich äußern wollen sich Verantwortliche in der Behörde, die zum Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gehört, nicht. Ermittelt gegen Behörden werde derzeit nicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg.
Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten lägen den Ermittlern nicht vor. Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte am Montag angekündigt, die Rolle von Behörden und Justiz in dem Fall untersuchen lassen zu wollen. Das Kind war nicht dauerhaft aus der Familie genommen worden, obwohl ein vorbestrafter Sexualstraftäter verbotenerweise mit dem Jungen und deren Mutter zusammenwohnte.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Eigene Recherchen
- dpa
- Bericht "Badische Zeitung"