Kopftuchverbot im Gericht Muslimin scheitert vor Verfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer vorläufigen Abwägung entschieden, dass die Neutralitätspflicht mehr Gewicht als die Religionsfreiheit der klagenden Rechtsreferendarin habe.
"Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Das hessische Justizministerium hatte der Juristin verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch Gerichtsverhandlungen zu führen oder die Staatsanwaltschaft zu vertreten. Karlsruhe sah darin nur einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Der weit überwiegende Teil der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften sei von dem Verbot nicht berührt. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Muslimin wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben (Az. 2 BvR 1333/17).