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Messerattacke in Aschaffenburg: Mutmaßlicher Angreifer wohl schuldunfähig


Psychiatrisches Gutachten
Mutmaßlicher Angreifer von Aschaffenburg wohl schuldunfähig

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 28.02.2025 - 15:52 UhrLesedauer: 1 Min.
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Polizeibeamte begleiten den mutmaßlichen Täter (2. v. l.): Der 28-Jährige wurde nach dem tödlichen Angriff in einem Park im Amtsgericht Aschaffenburg beim Haftrichter vorgeführt. (Quelle: Daniel Löb/dpa)
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Dass eine psychische Erkrankung beim tödlichen Messerangriff auf eine Kindergartengruppe eine Rolle gespielt hat, hatte sich schon angedeutet. Ein Experten-Gutachten bringt nun neue Erkenntnisse.

Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg könnte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein. Dies geht aus einem forensisch-psychiatrischen Gutachten hervor, welches der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg zum Messerangriff nun vorliegt. Zuvor hatte das "Main-Echo" darüber berichtet.

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Messerangriff in Aschaffenburg: Mutmaßlicher Angreifer wohl schuldunfähig

Laut dem Gutachten besteht eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass der Beschuldigte die Messerattacke in Aschaffenburg im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Ihm habe infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit gefehlt, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Um welche konkrete Krankheit es sich handelt, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt gegeben.

Messerattacke in Aschaffenburg: Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung

Bis zu einem Prozess oder einem eventuellen Sicherungsverfahren bleibt der 28-jährige Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die endgültige Entscheidung über seine Schuldunfähigkeit muss ein Gericht fällen. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.

Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei weitere Menschen schwer verletzt haben. Mehr dazu lesen Sie hier.

Bereits kurz nach der Tat fanden Ermittler Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes, darunter entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. Die Tat des ausreisepflichtigen Asylbewerbers hatte im Bundestagswahlkampf eine Debatte über eine schärfere Migrationspolitik entfacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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