Tödliche Messerattacke an Schule Mord an Ex-Freundin: 18-Jähriger zu langer Haft verurteilt
Er griff seine Ex-Freundin an einer Schule an. Sie starb. Jetzt muss der Täter ins Gefängnis.
Nachdem ein 18-Jähriger seine gleichaltrige Ex-Freundin in einer Schule in St. Leon-Rot nahe Heidelberg getötet hat, fiel jetzt das Urteil. Für elf Jahre muss er ins Gefängnis, entschied das Landgericht Heidelberg. Die Kammer verurteilte den jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung, wie eine Sprecherin mitteilte.
Der 18-Jährige hatte die Tat vor Gericht eingeräumt. Am 25. Januar hatte er die 18-Jährige an der gemeinsamen Schule erstochen. Er habe mit einem Messer auf sie eingestochen und dabei unter anderem ihren Nacken und ihren Brustkorb erwischt. Sie starb daraufhin noch am Tatort.
Täter floh bis nach Niedersachsen
Er sei daraufhin mit einem Auto geflohen. Im niedersächsischen Seesen verursachte er schließlich einen schweren Unfall, bei dem er einen weiteren Mann verletzte. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Wegen des Unfalls wurde ihm außerdem gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Zu diesem Vorwurf äußerte sich das Gericht jedoch nicht.
Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, lag daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage war. Damals hatte der Täter laut Gericht die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen und erheblich verletzt. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.
- Nachrichtenagentur dpa