Streit um gemeinsames Immobiliengeschäft Gericht: Abou-Chaker bekommt rund eine Million Euro
Nach einem Strafprozess streiten sich Bushido und Arafat Abou-Chaker auch vor einem Zivilgericht. Letzterer wurde nun von gemeinsamen Geschäften ausgeschlossen – für eine Abfindung.
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Rapper Bushido und seinem ehemaligen Geschäftspartner Arafat Abou-Chaker hat das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel eine Entscheidung getroffen. Demnach soll Abou-Chaker aus dem gemeinsamen Immobiliengeschäft ausgeschlossen werden. Als Entschädigung erhält er jedoch eine Abfindung von etwa einer Million Euro, wie eine Sprecherin des OLG mitteilte.
In dem Rechtsstreit ging um 80 gemeinsam gekaufte Wohnungen im brandenburgischen Rüdersdorf, die nach Angaben des Gerichts aktuell einen Wert von etwa sieben Millionen Euro haben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ex-Manager Abou-Chaker insgesamt rund 180.000 Euro vom Gesellschaftsvermögen abgehoben und für eigene Zwecke verwendet hat. Dies stellte einen Grund für den Ausschluss dar. Der Vorsitzende Richter ließ keine Revision zu.
Freundschaft der beiden zerbrach 2017
In dem Zivilprozess war die unerlaubte Abhebung der 180.000 Euro ein zentraler Punkt. Obwohl Abou-Chaker behauptete, dass Bushido die Abhebung genehmigt hatte, schenkte das Gericht dieser Version keinen Glauben. Auch die Aussage des Bruders von Abou-Chaker, der das Geld abgehoben hatte und behauptete, Bushido hätte davon gewusst, beeinflusste das Urteil nicht. Weder Bushido noch Abou-Chaker waren beim Urteilsspruch anwesend und auch die Anwälte fehlten im Gerichtssaal.
Die beiden Männer waren einst eng befreundet und Geschäftspartner. Sie kauften gemeinsam Immobilien und planten, zusammenzuziehen. Nach dem Bruch ihrer Freundschaft im Jahr 2017 folgten jedoch gegenseitige Vorwürfe und gerichtliche Auseinandersetzungen.
Das Landgericht Berlin sprach nach einem rund dreieinhalbjährigen Prozess den Ex-Manager in den wesentlichen Punkten frei – gegen diesen Freispruch hat die Staatsanwaltschaft allerdings Revision eingelegt. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters am OLG spielen die Erkenntnisse aus diesem Strafprozess für den Zivilprozess um die Wohnungen keine größere Rolle. Entscheidend sei allein die unerlaubte Geldabhebung gewesen.
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- Nachrichtenagentur dpa