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Reichsbürger-Prozess: Das haben die Prinz-Reuß-Hellseher nicht kommen sehen


Dritter Prozess zum Reuß-Netzwerk
Reichsbürger-Hellseher sahen Zugriff nicht kommen


18.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Zwei mutmaßliche Reichsbürger stehen vor Gericht: Die Personen verstehen sich als sogenannte Seher.Vergrößern des Bildes
Zwei mutmaßliche Reichsbürger stehen vor Gericht: Die Personen verstehen sich als sogenannte Seher. (Quelle: Sven Hoppe; Tatyana Antusenok; Valentina Antuganova)

Ein dritter Prozess zu den Umsturz-Plänen des Reichsbürger-Netzwerks von Heinrich XIII. Prinz Reuß startet in München. Hier stehen die "Esoteriker"vor Gericht.

Ein drittes Gerichtsverfahren, das sich mit Plänen des mutmaßlichen Reichsbürger-Netzwerks von Heinrich XIII. Prinz Reuß für einen Staatsstreich beschäftigt, hat am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München begonnen.

Acht Beschuldigte stehen im Mittelpunkt des Prozesses. Ihnen wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Anklage behauptet, dass sie planten, die demokratische Ordnung in Deutschland gewaltsam zu stürzen. Drei der jetzt in München angeklagten Personen sollen an der Gründung des Netzwerks beteiligt gewesen sein und fünf weitere sollen Mitglieder gewesen sein.

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München: Astrologin und Hellseher vor Gericht

Unter ihnen ist die sogenannte "Transkommunikationsministerin" des Rates, die auch als eine der Mitbegründerinnen des Netzwerkes gilt. Die 70-jährige Elektrotechnikerin Ruth Hildegard L. war die Wahrsagerin der Reichsbürger-Gruppe, die unter anderem angab, von "bekannten Astrologen die Geheimnisse der Astrologie vermittelt" bekommen zu haben. Sie war bei der ebenfalls zum Reuss-Netzwerk gehörenden AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann angestellt. Für das Netzwerk sollte sie mithilfe der Sterne klären, wie sich die Dinge entwickeln und wann ein günstiger Zeitpunkt für den geplanten Umsturz gekommen ist. Die Razzien sah sie allerdings nicht voraus.

Mit ihr vor Gericht steht der 60-jährige Thomas T., der sich ebenfalls "seherische Fähigkeiten" zuschrieb und mit L. das "Transkommunikationsministerium" übernehmen sollte. Dieses sollte den neu zu gründenden Staat mithilfe kosmischer Erkenntnisse unterstützen.

Ebenfalls im Münchener Verfahren angeklagt ist die Ärztin Melanie R. aus Niedersachsen, die das Ressort "Medizin" im neuen Staat übernehmen sollte. Auch sie war davon überzeugt, eine Hellseherin zu sein. Vom Reichsbürger-Netzwerk war die Ärztin derart überzeugt, dass sie große Geldbeträge ihres Privatvermögens – insgesamt 47.000 Euro – investiert haben soll.

Der Münchner Prozess wird der längste

Der Münchner Prozess folgt auf ähnliche Verfahren in Stuttgart und Frankfurt am Main, die bereits ins Rollen gebracht wurden. Das Münchner Verfahren ist jedoch einzigartig in seiner Größenordnung: Für den Prozess wurden ursprünglich 54 Verhandlungstage bis Januar 2025 angesetzt. Mehr zum Prozess in Stuttgart lesen Sie hier.

Mehrere der in München Angeklagten sollen dem sogenannten "Rat" der Vereinigung angehört haben – ähnlich einem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung – oder dem Führungsstab des "militärischen Arms". Bei einem der angeklagten Gründungsmitglieder soll einst auch die Gründungsversammlung stattgefunden haben. Mehrere Beschuldigte waren laut Anklage frühzeitig in die Planungen für ein gewaltsames Eindringen in den Bundestag eingebunden oder sollten selbst daran teilnehmen und wurden hierfür ausgerüstet.

Frankfurt: Rädelsführer, Stuttgart: "Militärischer Arm"

In Frankfurt am Main stehen Reuß und die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht. In Stuttgart hat die Bundesanwaltschaft mutmaßliche Mitglieder des "militärischen Arms" der Gruppe angeklagt. Die beiden Verfahren dort haben jeweils schon vor einigen Wochen begonnen. Die Aufsplittung des Falls in mehrere Verfahren, insbesondere aufgrund der großen Zahl an Angeklagten, stellt die versammelten Prozessbeteiligten vor große Herausforderungen.

Die sogenannten Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an und sehen sich stattdessen als Bürger des Deutschen Reichs an, dessen Grenzen von 1937 gelten sollten.

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