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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Versuchter Mord in zwei Fällen Schwerverbrecher Drach zu Höchststrafe verurteilt
Seit fast 23 Monaten wird am Landgericht Köln verhandelt – jetzt ist ein Urteil gefallen. Drach muss für immer hinter Gitter.
15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung – so lautet das Urteil des Landgerichts Köln für Thomas Drach. Der wohl bekannteste Schwerverbrecher Deutschlands wurde des versuchten Mords in zwei Fällen in Tateinheit mit schwerem Raub schuldig gesprochen: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 2018 und 2019 drei Raubüberfälle auf Werttransporter in Köln und Frankfurt am Main begangen hatte.
Bei zwei der Taten gab Drach laut Urteil Schüsse auf die Geldboten ab, die beiden Männer erlitten schwere Verletzungen. Ein ebenfalls angeklagter Überfall im hessischen Limburg war Drach nicht nachzuweisen. Mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier.
Um 9.15 Uhr hatte der Prozess am Donnerstag mit den "letzten Worten" des Angeklagten begonnen. Drach hatte darin schwere Vorwürfe gegen die ermittelnden Behörden erhoben. Er sprach von "abstrusen Behauptungen, gekauften Zeugen und fabrizierten Beweisen." Auf fünf Seiten ging er auf die "angeblichen Beweise" ein – etwa auf die Fahrzeuge, die an den Tatorten gesehen worden waren. Man könne ihm keine Verbindung zu den Wagen nachweisen, so sein Plädoyer. Insgesamt rechne er mit einem "glasklaren Freispruch".
Einen Gutachter, der gegen ihn ausgesagt hatte, bezeichnete er als "zugekoksten Wichtigtuer". Weiter warf er der Staatsanwaltschaft vor, Zeugen, die zu seinen Gunsten ausgesagt hätten, zu Unrecht als "debil" und "unglaubwürdig" diffamiert zu haben. Nach der Überzeugung des Angeklagten hätten die Aussagen nicht in die "konstruierte Geschichte" der Anwaltschaft gepasst.
Drach: Nie "einen Joint oder eine Patrone" bei ihm gefunden
Damit nicht genug: Drach beschuldigte die Staatsanwaltschaft, Zeugen – etwa Mitinsassen, also "Spitzel" – sowie Gutachter gekauft zu haben. Im Falle einer Verurteilung wolle er "bei einer unabhängigen Staatsanwaltschaft" Strafanzeige erstatten. Ob die Staatsanwältin dann noch im Amt wäre oder "nur noch Bleistifte spitzt", würde man dann sehen, so Drach.
Seit 30 Jahren wolle man ihm Drogen- und Waffenhandel sowie Geldwäsche nachweisen, hätte aber niemals auch nur "einen Joint oder eine Patrone" bei ihm gefunden. An keinem Tatort habe man Fingerabdrücke, DNA-Spuren oder anderes von ihm gefunden, "weil alles nur dummes Geschwätz ist".
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich verhalten amüsiert über Drachs Vorwürfe, äußerte sich aber zunächst nicht weiter. Im Anschluss war der Prozess zur Beratung unterbrochen worden. Gegen 11.30 Uhr wurde schließlich das Urteil gefällt.
1996 hatte Drach den Erben der Hamburger Tabak-Dynastie Reemtsma, Jan Philipp Reemtsma, entführt und gegen Lösegeld wieder freigelassen. Für die Tat war Drach zu vierzehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
- Eigene Recherche
- Beobachtungen vor Ort
- Nachrichtenagentur dpa