US-Tourist in Haft Tödlicher Angriff bei Neuschwanstein: Mordanklage
Ein US-Tourist stieß im Juni zwei Frauen in eine Schlucht – eine von ihnen überlebte den Angriff nicht. Nun kommt es zum Prozess.
Vier Monate nach dem Gewaltverbrechen an zwei US-amerikanischen Touristinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein in Bayern ist Anklage gegen einen 31-Jährigen erhoben worden. Dem US-Amerikaner wird Mord und versuchter Mord vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Kempten am Donnerstag mit.
Bei dem Angriff nahe der Marienbrücke in Schwangau war eine 21-Jährige gestorben, ihre ein Jahr ältere Begleiterin wurde verletzt. Der Mann soll die jüngere Frau vergewaltigt und beide Opfer einen Abhang hinuntergestoßen haben. Die Brücke ist ein beliebter Aussichtspunkt mit Blick auf das Schloss.
Zufälliges Treffen
Der Fall hatte im Juni international großes Aufsehen erregt. Nach den Ermittlungen sollen die drei Urlauber aus den USA zufällig aufeinandergetroffen sein. Der Mann soll die beiden Frauen dann aus sexuellen Gründen angegriffen haben. "Der Angeschuldigte soll – so der Verdacht – die beiden Frauen dann bewusst von dem Wanderweg zu einem wenige Meter entfernt liegenden Aussichtspunktes gelotst haben", berichteten die Staatsanwälte.
Dann soll er die jüngere Frau zu Boden geworfen haben, um sie zu entkleiden. Nach den Ermittlungen griff in dieser Situation die 22-Jährige ein, woraufhin der Mann die Begleiterin etwa 50 Meter in die Tiefe gestoßen haben soll. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann die 21-Jährige dann strangulierte und vergewaltigte. Danach soll er sie ebenfalls den Abhang hinabgestürzt haben.
Weitere Vorwürfe gegen Angeklagten
Dem Mann wird in der Anklage auch Vergewaltigung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung und Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Entsprechende Dateien sollen sich auf dem sichergestellten Mobiltelefon sowie dem Computer des Mannes befunden haben.
Die beiden Frauen wurden nach dem Angriff aufwendig aus der Schlucht geborgen. Für die jüngere von beiden konnten die Ärzte nichts mehr tun. Das Landgericht Kempten muss nun die Anklage prüfen und entscheiden, ob der Fall öffentlich verhandelt wird. Einen Gerichtstermin gibt es noch nicht.
- Nachrichtenagentur dpa