Nach tödlichem Messerangriff Unterbringungsbefehl gegen flüchtigen Psychiatrie-Insassen erlassen
Ein 33-Jähriger floh am Freitag aus einer Psychiatrie in Baden-Württemberg und erstach eine Frau. Gegen den Mann wurde nun ein Unterbringungsbefehl erlassen.
Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Frau in Wiesloch hat ein Richter am Samstag ein sogenannter Unterbringungsbefehl gegen den tatverdächtigen Psychiatrie-Patienten erlassen. Dieser ersetzt einen Haftbefehl, wenn der Beschuldigte nicht schuldfähig ist. Statt in einem Gefängnis ist die Person dann in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen. Wie genau der Vorwurf lautet, sagte ein Polizeisprecher am Nachmittag nicht.
Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann am Freitag aus dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) in Wiesloch geflohen war und in einem Geschäft in der Innenstadt eine 30-Jährige derart verletzte, dass sie im Krankenhaus starb. Mehr zu der Tat können Sie hier nachlesen.
Der Tatverdächtige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund eines Urteils des Landgerichts Heidelberg seit 2021 im PZN untergebracht. Die Einrichtung erklärte, zu seinen Delikten zählten vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. "Wegen seiner seelischen Störung wurde gerichtlich die Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt." Der Patient sei auf einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht gewesen.
Zeigte zuvor Therapie Fortschritte
Da er bei der Therapie Fortschritte gemacht habe, sei ihm begleiteter Ausgang auf dem PZN-Gelände und in der Stadt Wiesloch ermöglicht worden, hieß es weiter. Am Freitag sei der Mann in einer Gruppe von sechs Patienten und begleitet von Pflegefachkräften auf dem Weg in die Arbeitstherapie auf dem PZN-Gelände gewesen, als er plötzlich floh. "Eine der Pflegekräfte nahm unmittelbar die Verfolgung auf. Zeitgleich wurde die örtliche Polizei informiert."
Woher der Mann das Messer hatte, sei Teil der Ermittlungen, hatte ein Polizeisprecher am Samstagmorgen gesagt. Geklärt werden solle nach Möglichkeit auch, inwiefern sich der 33-Jährige und die Frau kannten. Ob sich der Tatverdächtige zu dem Geschehen geäußert hat, sagte der Sprecher nicht. Nähere Erkenntnisse dürften frühestens in der neuen Woche bekannt werden.
Straftäter, die zum Beispiel psychisch krank oder süchtig sind, kommen in der Regel nach einer Verurteilung nicht in ein Gefängnis, sondern werden im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht.
In einer früheren Version der dpa-Meldung war die Rede von einem Haftbefehl, tatsächlich wurde jedoch ein Unterbringungsbefehl erlassen. t-online hat diesen Punkt im Nachhinein korrigiert.
- Nachrichtenagentur dpa