Umstrittenes Urteil in Weimar Richter nach Aufhebung von Maskenpflicht vorerst suspendiert
Ein Richter sorgte mit der Entscheidung, die Maskenpflicht an zwei Schulen aufzuheben, bundesweit für Aufsehen. Nun wurde er vorläufig suspendiert.
Die Entscheidung eines Weimarer Richters, die Coronamaßnahmen an zwei Schulen aufzuheben, hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun darf der wegen Rechtsbeugung angeklagte Amtsrichter vorerst nicht länger als Richter tätig sein. Das thüringische Richterdienstgericht am Landgericht Meinigen suspendierte ihn vorläufig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Parallel dazu läuft am Erfurter Landgericht ein Strafverfahren gegen den Mann, der im April 2021 als Familienrichter eine juristisch höchst umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an Schulen fällte.
Er ordnete damals an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen müssten und alle Coronamaßnahmen aufgehoben würden. Das begründete er mit dem Kindeswohl. Die Entscheidung sorgte bundesweit für Aufsehen. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hob sie schließlich auf, weil Familiengerichte für solche Entscheidungen gar nicht zuständig sind.
Im Oktober 2021 stellte auch der Bundesgerichtshof anhand von mehreren anderen Fällen klar, dass Familiengerichte nicht über die Maskenpflicht an Schulen entscheiden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Rechtsbeugung gegen den Weimarer Richter, das Landgericht Erfurt ließ sie zu. Gegen seine vorläufige Suspendierung kann der Mann Beschwerde beim Thüringer Dienstgerichtshof für Richter einlegen. Zuerst hatte der Mitteldeutsche Rundfunk darüber berichtet.
- Nachrichtenagentur AFP