"Besondere Schwere der Schuld" Anwalt legt nach Amokfahrt-Urteil Revision ein
Das Verfahren um die Amokfahrt von Trier geht in die nächste Runde. Die Verteidigung will wohl einen Teil des Urteils überprüfen lassen.
Einen Tag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Amokfahrer war am Dienstag wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Rechtsanwalt Frank K. Peter hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, im Hinblick auf die besondere Schwere der Schuld wahrscheinlich Revision einlegen zu wollen.
Hinterbliebene und Betroffene von Urteil erleichtert
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen – und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.
Die Hinterbliebenen und Betroffenen zeigten sich nach der Urteilsverkündung erleichtert, dass der Prozess nach einem Jahr Dauer zu Ende sei, sagte Bernd Steinmetz für die Stiftung Katastrophen-Nachsorge. "Es war schon eine Belastung jetzt über die lange Zeit." Nun beginne für die Betroffenen eine neue Phase der Aufarbeitung. Die schreckliche Tat werde immer Teil ihres Lebens bleiben.
- Nachrichtenagentur dpa