Wikileaks-Gründer Assange soll in Haft Schlaganfall erlitten haben
Der Gesundheitszustand von Julian Assange soll sich weiter verschlechtert haben. Einem Bericht zufolge erlitt der Aktivist im Gefängnis einen leichten Schlaganfall. Auch juristisch drohen ihm weitere Konsequenzen.
Wikileaks-Gründer Julian Assange hat einem Medienbericht zufolge Ende Oktober im Gefängnis einen leichten Schlaganfall erlitten. Seine Verlobte Stella Moris mache dafür extremen Stress verantwortlich, den der Kampf gegen die Auslieferung in die USA verursacht habe, berichtete die britische Zeitung "The Mail on Sunday". Der 50-Jährige habe demnach ein hängendes rechtes Augenlid, Gedächtnisprobleme und Anzeichen neurologischer Schäden davongetragen.
Moris wurde mit den Worten zitiert, sie fürchte, dass dieser Mini-Schlaganfall der Vorbote für einen größeren sei. Sie selbst teilte den Link zum Bericht auf Twitter. "Er muss befreit werden. Jetzt", schrieb sie dazu.
Seit Jahren in Hochsicherheitsgefängnis
Der Schlaganfall ereignete sich der Zeitung zufolge am 27. Oktober. An dem Tag war das Auslieferungsverfahren gegen den gebürtigen Australier vor einem Berufungsgericht weitergegangen. Assange erschien damals im Laufe der Anhörung überraschend per Videoschalte, um die Anhörung aus dem Gefängnis zu verfolgen, nachdem ihn sein Anwalt zuvor entschuldigt hatte. Die Medikamente des 50-Jährigen seien neu dosiert worden, er fühle sich gesundheitlich nicht in der Lage, das Verfahren zu verfolgen, hieß es zu dem Zeitpunkt.
Assange sitzt seit über zwei Jahren im britischen Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Die US-Justiz strebt seine Auslieferung an, um ihm wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen zu können. Vorgeworfen wird ihm, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben.
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Ihm drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Zuvor hatte er sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft gelebt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort sollte ihm wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs der Prozess gemacht werden, die Anschuldigungen wurden jedoch fallen gelassen.
Das Londoner Berufungsgericht hat das Auslieferungsverbot an die USA am Freitag aufgehoben. Der Fall geht nun an ein Londoner Bezirksgericht zurück, allerdings mit der Anordnung, ihn Innenministerin Priti Patel für eine endgültige Entscheidung innerhalb von 28 Tagen vorzulegen. Assange muss nun damit rechnen, doch noch an die Vereinigten Staaten ausgeliefert zu werden. Seine Verteidiger kündigten an, die Entscheidung anfechten zu wollen.
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP