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Urteil in Limburg: Junge erhält eine Million Schmerzensgeld für Hirnschaden


Urteil in Limburg
Junge erhält eine Million Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden

Von afp
Aktualisiert am 29.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Limburg (Archivbild): Einem Kind ist ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen worden.Vergrößern des Bildes
Landgericht Limburg (Archivbild): Einem Kind ist ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen worden. (Quelle: rheinmainfoto/imago-images-bilder)

Schrecklicher Fall in Hessen: Ein einjähriges Kind erlitt 2011 durch die unglückliche Verkettung einiger Umstände einen Hirnschaden. Nun wurde ihm ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen.

Einem Jungen hat das Landgericht im hessischen Limburg ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen. Zu dem Unglück war es bereits 2011 gekommen. Dem damals Einjährigen wurde ein Venenzugang für ein Antibiotikum gelegt, unmittelbar zuvor hatte er ein Stück von einem Apfel gegessen, sich dann wohl erschrocken und verschluckt.

Die vom Klinikpersonal ergriffenen Rettungsmaßnahmen waren dem Gerichtsbericht zufolge zudem fehlerhaft und erwiesen sich sogar als "schädlich". In der Folge erlitt der Junge gravierende Hirnschäden und ist schwerbehindert. Das Landgericht verurteilte die Klinik sowie das an der Behandlung beteiligte Fachpersonal zudem dazu, zusätzlich alle künftig entstehenden Folgekosten zu tragen.

Kind wurde damals wegen Infekt behandelt

Laut Gericht hätte die zuständige Krankenschwester angesichts der Situation mit der Medikamentengabe warten müssen. Sie habe bei dem Vorfall im Dezember 2011 damit rechnen müssen, dass sich das kleine Kind darüber stark aufregen und an dem gerade verzehrten Apfel verschlucken könnte. Neben der Krankenschwester richtet sich das Urteil auch gegen eine Belegärztin sowie das Krankenhaus insgesamt. Der Junge wurde damals wegen eines Infekts behandelt.

Das Gericht ging mit seinem Urteil aus eigenen Antrieb erheblich über die Forderung der Klägerseite hinaus, die eine Mindestsumme von 500.000 Euro verlangt hatte. Es begründete seine Entscheidung insbesondere mit den dramatischen gesundheitlichen Folgen für den Betroffenen. Der Junge könne sich aufgrund seiner Hirnschäden kaum bewegen oder mitteilen. Er müsse rund um die Uhr betreut und versorgt werden, selbst Essen und Schlafen seien für ihn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigen mit "Angstzuständen" verbunden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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