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Vergewaltigung von 14-Jähriger: Haftstrafen für mehrere Täter


Prozess in Ulm
Vergewaltigung von 14-Jähriger: Haftstrafen für mehrere Täter

Von afp
16.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Justizgebäude mit Landgericht und Amtsgericht in Ulm: In Baden Württemberg wurden mehrere Männer zu Haftstrafen verurteilt.Vergrößern des Bildes
Justizgebäude mit Landgericht und Amtsgericht in Ulm: In Baden Württemberg wurden mehrere Männer zu Haftstrafen verurteilt. (Quelle: imago images)

Die Männer sollen dem Mädchen Betäubungsmittel gegeben und sie dann vergewaltigt haben. Nun wurden zwei Männer und zwei Jugendliche zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Nach der Vergewaltigung einer 14-Jährigen in der Nähe von Ulm in der Halloweennacht 2019 sind zwei Männer und zwei Jugendliche zu Haftstrafen verurteilt worden. Drei Angeklagte wurden am Montag wegen Vergewaltigung verurteilt, einer wegen Beihilfe zur Vergewaltigung, wie ein Sprecher des Ulmer Landgerichts mitteilte. Die Tat war in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg verübt worden.

Dort sollen die Angeklagten dem Mädchen Betäubungsmittel gegeben haben, bevor sie es vergewaltigten. Bei den Tätern handelt es sich um Männer im Alter zwischen 17 und 28 Jahren. Der 28-Jährige wurde wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt, ein 26-Jähriger ebenfalls zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis wegen Beihilfe zur Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige.

Verfahren gegen angeklagten 15-Jährigen eingestellt

Die beiden 17-Jährigen erhielten Jugendstrafen von je zwei Jahren und drei Monaten, in einem Fall wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung, im anderen Fall wegen dreimaliger Vergewaltigung.

Das Verfahren gegen einen ebenfalls angeklagten 15-Jährigen, mit dem das Mädchen vor der Tat befreundet war, wurde eingestellt gegen die Auflage eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Das bedeutet, dass die beiden Jugendlichen unter professioneller Begleitung miteinander sprechen. Vor dem Urteil hatten Staatsanwaltschaft, Nebenklägerin und Verteidigung eine Verständigung erzielt, damit die 14-Jährige nicht weiter aussagen muss.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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