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Moers: BGH hebt Mord-Urteil in Raserprozess auf – keine lebenslange Haft


Tödliches Rennen in Moers
BGH hebt Mord-Urteil in Raserprozess auf

Von dpa
Aktualisiert am 19.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Blumen an der Unfallstelle in Moers: Bei dem illegalen Rennen kam eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin ums Leben.Vergrößern des Bildes
Blumen an der Unfallstelle in Moers: Bei dem illegalen Rennen kam eine 43 Jahre alte unbeteiligte Autofahrerin ums Leben. (Quelle: Reichwein/imago-images-bilder)
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Das Verfahren um ein tödliches Autorennen in Moers muss neu aufgerollt werden. Der wegen Mordes verurteilte Fahrer des Unfallwagens ist erfolgreich in Revision gegangen. Die lebenslange Haft wurde aufgehoben.

Nach einem tödlichen Autorennen in Moers im April 2019 hat der Bundesgerichtshof die lebenslange Freiheitsstrafe für den Hauptangeklagten aufgehoben. Die Sache muss jetzt neu verhandelt werden, wie das Landgericht Kleve am Freitag mitteilte.

Das Gericht hatte den Autofahrer, der keinen Führerschein besaß, im Februar vergangenen Jahres wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen war der Mann in Revision gegangen. Der zweite Angeklagte und Kontrahent bei dem Rennen hatte drei Jahre und neun Monate Haft bekommen. Diese Strafe wurde beim BGH bestätigt.

167 statt 50 km/h

Der zur Tatzeit 22 Jahre alte Hauptangeklagte war laut Gericht am Ostermontagabend mit einem 600 PS starken Auto mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde durch ein Tempo-50-Wohngebiet in Moers gerast. Als eine unbeteiligte Frau mit ihrem Kleinwagen aus einer Seitenstraße kam, konnte der Mann nicht mehr bremsen und rammte den Wagen der Frau heftig.

Die Frau war laut Gericht an Hirnschäden infolge des Aufpralls gestorben. Der Angeklagte habe sich am Unfallort nicht um die Schwerstverletzte gekümmert, sondern sei geflohen.

Der BGH verwies auf eine Aussage des Angeklagten, dass er auf einer gut einsehbaren Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen sei und deshalb drauf vertraut habe, dass es zu keinem Unfall kommen werde. Diese Aussage habe das Gericht bei seinen Überlegungen zu einem bedingten Tatvorsatz nicht ausreichend gewürdigt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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