t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikCorona-Krise

Gericht: Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden


Urteil gegen Finanzamt
Gericht: Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Finanzgericht Münster: Im Streitfall um die Corona-Soforthilfe wurde nun ein Urteil gesprochen.Vergrößern des Bildes
Finanzgericht Münster: Im Streitfall um die Corona-Soforthilfe wurde nun ein Urteil gesprochen. (Quelle: Rüdiger Wölk/imago-images-bilder)
News folgen

Im Streitfall um die Verfügung über die Hilfsgelder hat das Finanzgericht Münster nun ein wichtiges Urteil gesprochen. Es ging um 9000 Euro, die das Finanzamt gepfändet hatte. Zu Unrecht, wie nun entschieden wurde.

Das Finanzamt darf nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster ein Konto mit Geldern aus der Corona-Soforthilfe nicht pfänden. In dem Streitfall hatte der Antragsteller, der einen Reparaturservice betreibt, Umsatzsteuerschulden für die Jahre 2017 bis 2019. Das Finanzamt hatte daher im November 2019 die Pfändung angeordnet, bekommt auf die Corona-Hilfe aber keinen Zugriff. Die Corona-Soforthilfe sei zur Milderung der finanziellen Notlage da, nicht um Gläubigeransprüche zu befriedigen, die vor März 2020 entstanden sind, stellte das Gericht klar (Az.: 1 V 1286/20 AO, Beschluss vom 13. Mai 2020).

Wegen der Corona-Krise hatte der Unternehmer Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige in Höhe von 9000 Euro beantragt und auf sein Konto erhalten. Die Bank verweigerte aber wegen der Pfändungsanordnung die Auszahlung an den Mann. Das Gericht verpflichtete jetzt das Finanzamt per Dringlichkeitsverfahren, die Kontenpfändung bis zum 27. Juni 2020 einzustellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom