Ermittlungen laufen Vernachlässigtes Mädchen in Obhut - Behörden kannten Familie
Eberswalde (dpa) - Ein fünfjähriges vernachlässigtes Mädchen im brandenburgischen Eberswalde ist nach mehreren Jahren erfolgloser Hilfsversuche in die Obhut der Behörden gekommen.
Nach einer Gefährdungsmeldung sei das Kind im Krankenhaus zur Behandlung gewesen, habe es aber wieder verlassen können, sagte der Landrat des Kreises Barnim, Daniel Kurth (SPD), am Montag.
"Wir (mussten) feststellen (...), dass das Kind nicht die Fürsorge und Pflege und Liebe seiner Eltern bekommen hat, die es gebraucht hätte." Der Kreis sprach von Anzeichen von Unterernährung und Sprach- und Verhaltensauffälligkeiten. Das Kind befinde sich seit dem 20. Dezember in sicherer Obhut.
Die Familie war den Behörden schon länger bekannt. "Wir sind mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung Barnim bereits seit Mitte 2017 bemüht, Hilfe in diese Familie zu bringen", sagte der Landrat. Sozialdezernentin Yvonne Dankert berichtete, eine erste Meldung über die Familie habe es 2017 gegeben.
Alle Hilfsversuche blieben laut Kreis aber zunächst erfolglos. Ab November 2019 habe eine beim Amtsgericht erwirkte Familienhilfe Einblick in die Familienstruktur ermöglicht. Eine Mitarbeiterin aus dem Kinderschutz habe dann eine Gefahrenmeldung abgegeben.
Die beiden Geschwister kamen dem Kreis zufolge zeitgleich mit dem Mädchen in Obhut. Bei ihnen gebe es jedoch keine Hinweise auf eine derartige Vernachlässigung wie bei dem Mädchen, sagte Dankert. Zu Eltern und Wohnumfeld machte der Landkreis keine Angaben.
Die "Märkische Oderzeitung" hatte am Samstag berichtet, das Mädchen habe jahrelang kein Tageslicht gesehen, solle mindestens zwei Jahre auf sich allein gestellt gewesen sein und habe einen verwahrlosten Eindruck gemacht. "Das können wir nicht bestätigen", sagte der Landrat. Der endgültige Bericht des Krankenhauses stehe noch aus.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Misshandlung von Schutzbefohlenen gegen unbekannt ein. Das Jugendministerium Brandenburg erklärte, nur wenn sich herausstellen sollte, dass das Jugendamt seinen Pflichten nicht ausreichend nachgekommen sei, müsse über ein mögliches rechtsaufsichtliches Verfahren entschieden werden.
Der Landrat sagte, der Kreis sei bemüht, die Gesundheitssituation des Kindes sowie den Förder- und Hilfsbedarf aller drei Kinder auszuwerten. Von Amts wegen seien verschiedene Anzeigen erstattet worden. Das Mädchen kam laut Kurth nicht per Rettungsdienst ins Krankenhaus. Es sei entschieden worden, dass sich ein Arzt das Kind anschaut, daraufhin sei es in der Klink vorgestellt worden.
Der Landrat beschrieb die Aufgabe des Jugendamts als schmale Gratwanderung. Abwägungen seien im Nachhinein immer einfacher als zu Beginn eines solchen Prozesses. Zugleich bemerkte Kurth, an manchen Stellen sei "zu nachsichtig gehandelt worden".
Die Dezernentin verteidigte das Vorgehen. "Wir haben den Auftrag, Hilfen anzubieten", sagte sie. "Wir haben als Grundsatz nie eine Anzeigepflicht." Man sei um vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Familien bemüht. Kinder würden allerdings aus dem jeweiligen Haushalt genommen, wenn akute Gefahr ersichtlich sei.
Über den aktuellen Fall des Mädchens sagte Dankert: "Es ist nicht alltäglich, es ist aber auch keine Besonderheit." Das Jugendamt hole im Rahmen von Kinderschutz regelmäßig ärztliche Gutachten und Stellungnahmen ein. Im Landkreis habe man in den vergangenen Jahren vermehrt Gefährdungsmeldungen zu verzeichnen.