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Rechtlicher Grenzbereich - Richter: Kinderpornografische Fakes nur als "letztes Mittel"


Rechtlicher Grenzbereich
Richter: Kinderpornografische Fakes nur als "letztes Mittel"

Von dpa
24.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Achim Holzmann, Ermittler des Polizeipräsidiums Heilbronn im Bereich Kinderpornografie, sichtet Bildmaterial.Vergrößern des Bildes
Achim Holzmann, Ermittler des Polizeipräsidiums Heilbronn im Bereich Kinderpornografie, sichtet Bildmaterial. (Quelle: Sina Schuldt/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium will verdeckten Fahndern zur Aufklärung von Sexualstraftaten den Einsatz computergenerierter kinderpornografischer Fake-Bilder erlauben - der Deutsche Richterbund hält das aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen für vertretbar.

Klar sei, "dass das nur das letzte Mittel sein darf und ein Richter die Maßnahme anordnen muss", sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Es braucht strikte rechtsstaatliche Auflagen, weil der Staat sich hier rechtlich in einen Grenzbereich vorwagt."

Grundsätzlich befürwortet Rebehn aber das Vorhaben von Ministerin Christine Lambrecht (SPD). "Bisher gelingt es Ermittlern vielfach nicht, in geschlossene Benutzerforen im Netz vorzudringen, weil sie für einen Zutritt selbst kinderpornografische Bilder hochladen müssten", erklärte er. "Der Bundestag sollte das im Januar rasch auf den Weg bringen. In den vergangenen drei Jahren haben sich die registrierten Fälle von Kinderpornografie in etwa verdoppelt."

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