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Gute Aussichten für Klägerin: "Mops-Affäre" um Hündin "Edda" vor Gericht


Gute Aussichten für Klägerin
"Mops-Affäre" um Hündin "Edda" vor Gericht

Von dpa
13.11.2019Lesedauer: 3 Min.
Die Mops-Hündin "Edda" beschäftigt jetzt auch das Landgericht Münster.Vergrößern des Bildes
Die Mops-Hündin "Edda" beschäftigt jetzt auch das Landgericht Münster. (Quelle: Guido Kirchner/dpa./dpa)

Münster (dpa) - In der "Mops-Affäre" um die gepfändete und über Ebay verkaufte Hündin "Edda" hat die klagende neue Besitzerin wohl recht gute Chancen auf Schadenersatz von der Stadt Ahlen.

Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich in diesem Zustand sei. Das betonte der Vorsitzende des Landgerichts Münster, Johannes Eienbröker, am Mittwoch zu Beginn des Aufsehen erregenden Schadenersatzprozesses.

Die Besitzerin - eine Polizistin aus Wülfrath bei Wuppertal - hatte das Tier am 6. Dezember 2018 von der westfälischen Stadt im Internet für 690 Euro gekauft. Es war via Ebay-Kleinanzeigen über den privaten Account eines Mitarbeiters angeboten worden. Das Tier hatte er zuvor bei einer verschuldeten Familie gepfändet. Sogar in China, Russland und in den USA hat die Story der Hunde-Lady bewegt und für Schlagzeilen gesorgt.

Am ersten Verhandlungstag betonte der Anwalt der Kommune, der Mops sei zum Verkaufszeitpunkt gar nicht krank gewesen. Die Klägerin gab dagegen an, kurz nach dem Kauf sei das Tier - sie hat es umbenannt in "Wilma" - unter anderem wegen einer Augenerkrankung mehrfach operiert worden. Die Mopsdame sei ein Pflegefall, der auch künftig hohe Behandlungs- und Medikamentenkosten verschlingen werde.

Der Richter erläuterte in seiner vorläufigen Rechtseinschätzung, es sei wohl davon auszugehen, dass der Hund bereits "degenerativ" - also nicht spontan - erkrankt war, als der Verkauf getätigt wurde. Das solle ein Sachverständiger klären.

Aus Sicht des Verkäufers war es so: Zum Zeitpunkt der Pfändung sei der Mops "fidel" durch die Wohnung gelaufen. Die frühere Besitzerin, die der Stadt Geld schuldete, habe gesagt, das Tier sei gesund, als man es Ende November 2018 mitgenommen habe. Er habe "Edda" zuerst an seine Züchterin verkaufen wollen. Die habe sich Fotos angesehen und auf Auffälligkeiten hingewiesen, das Tier gehöre medizinisch untersucht, entwurmt und geimpft.

Der Beamte unterstrich: Er habe nach diesem Hinweis die Ärztin befragt, bei der "Edda" mal zuvor in Behandlung war. Die habe ihm gesagt, bei ihr sei keine Erkrankung aktenkundig. Allerdings: Er hatte weder "Edda" dabei, noch Fotos, als er die Praxis aufsuchte.

Michaela Jordan verlangt den Kaufpreis zurück und eine Übernahme der bisherigen Behandlungskosten. Außerdem solle das Gericht festellen, dass die Stadt auch für künftige Kosten aufkommen müsse. Ihr Anwalt Wolfgang Kalla sagte am Rande der Verhandlung, das könnten nach derzeitiger Einschätzung 15 000 bis 20 000 Euro - oder deutlich mehr - werden. Ob Geld fließt, hängt auch mit einem sogenannten Gewährleistungsausschluss zusammen.

Eienbröker zufolge kann der Staat bei Pfandsachen - darunter fällt auch der kleine Mops - grundsätzlich keine Gewährleistung bei Verkauf übernehmen. Die "Indizienlage" spreche zunächst dafür, dass die Käuferin darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sei. Die Stadt müsse nun belegen, dass der Verkäufer den Hinweis am 6. Dezember 2018 in einem Telefonat mit Jordan explizit gegeben habe.

Den Vorwurf der Hundebesitzerin, der Mann habe wissentlich gelogen und betrogen, nannte der Richter einen "sehr scharfen Vorwurf" - und ließ deutliche Zweifel erkennen. Am 4. Dezember will er verkünden, welche Zeugen und Sachverständige geladen werden.

Die Frage, ob die Pfändung des Haustieres überhaupt zulässig war, wird das Gericht aber nicht prüfen. Damit sei der wichtigste Punkt ausgeklammert, meinte der Anwalt der Stadt. Die Causa Edda sei damit nur noch ein alltäglicher Fall. Jordan gab sich optimistisch.

Und die Haupt-"Person"? Die kleine "Wilma" sitze schön Zuhause und genieße ihr Leben. Jordan stellte klar: "Der Hund bleibt bei mir bis an sein Lebensende." Der Richter fasste ihre Haltung so zusammen. "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos."

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