Sexueller Missbrauch in der Kirche "Sachen mit ein paar Mädchen"
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Auch die evangelische Kirche muss Fälle sexueller Gewalt aufklären. Ursula Werner wurde als Kind von einem Geistlichen missbraucht – und will Betroffenen und der Kirche selbst Mut machen, derartige Fälle aufzuklären.
Heute käme der Pfarrer, der die Konfirmandin aus Hof missbraucht hatte, nicht so leicht damit durch. Inzwischen ist der Kirchenmann tot. Ursula Werner aber wird ihre Geschichte niemals los.
Frau Werner, "chrismon" berichtete im Juli über die Aufarbeitung von sexuellen Übergriffen in der evangelischen Kirche. Daraufhin meldeten Sie sich zu Wort. Warum?
Ursula Werner: Weil ich selber betroffen bin. Ihr Bericht in chrismon ist erschütternd. Man bekommt ein sehr negatives Bild von der Landeskirche. Ich habe aber ganz andere Erfahrungen mit der Aufarbeitung gemacht. Gerade die evangelische Kirche in Bayern hat viel auf den Weg gebracht. Ich möchte der Kirche Mut machen, den Weg weiterzugehen. Es macht aber auch Opfern mehr Mut, wenn sie erfahren: Da sind Leute, die ihr Anliegen ernst nehmen.
Sie wollen anderen Opfern sexueller Übergriffe Mut machen, sich mit ihrem Leid an die Kirche zu wenden?
Ja. Erst taucht auf, was man damals erlebt hat. Und wenn man dann liest, die Kirchen hören nicht hin oder die bürokratischen Hindernisse sind hoch, dann ist das eine Art Retraumatisierung. Ich hätte das ohne die Unterstützung meines Mannes nicht durchgestanden. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht, wie viele Türen in der bayerischen Landeskirche und in der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der EKD, offen standen. Auch wegen meines Falles änderte die Synode der EKD 2014 das Disziplinargesetz. Die Presse berichtete wenig darüber, die Kirche machte aber trotzdem weiter. Das möchte ich unterstützen.
Mitte der 60er-Jahre fiel Ursula Werner den sexuellen Übergriffen ihres Gemeindepfarrers an der Christuskirche in Hof zum Opfer. Ihr Fall war so gut bezeugt, dass ihr Peiniger vom kirchlichen Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Bayern 2011 hart bestraft wurde: Er sollte alle Pensionsansprüche verlieren. Dann lief etwas aus dem Ruder.
Was war passiert? 1964, während einer Konfirmandenfreizeit, hatte die 13-jährige Ursula Pfarrer H. um Hilfe gebeten: Ihre Mutter litt unter ihrer zerbrochenen Ehe; das Mädchen wollte den Vater in die Familie zurückholen. Pfarrer H. meldete sich bald. Er bestellte Ursula zur Christuskirche. Dort forderte er sie auf, in sein Auto einzusteigen, und fuhr in den Wald. Er berührte sie zwischen den Beinen, sie sollte ihn sexuell befriedigen. Das wollte er dann immer wieder: im Auto am Waldrand, im Pfarrhaus neben der Kirche, bei ihr zu Hause auf der grünen Couch im Wohnzimmer, während die Mutter arbeitete. Ein letztes Mal nötigte er sie an ihrem 14. Geburtstag im Sommer 1965. Kurz zuvor hatte er ihr das Abendmahl zur Konfirmation gereicht. Dann zog er mit seiner Familie nach Ingolstadt. Er wurde Dekan.
Hatte Ihre Mutter eine Veränderung an Ihnen gespürt?
Nein, ich habe ja selbst sofort abgespalten, was der Pfarrer H. mit mir machte. Und was hätte ich denn meiner Mutter sagen sollen? Es war der Pfarrer! Heute hat man keine Ahnung, wie sehr so einer in einem Ort wie Hof angesehen war. Und er war verheiratet und hatte doch Kinder!
Hatten Sie jemandem davon erzählt?
Es muss eine Situation gegeben haben, als ich es nicht mehr aushielt. Ich sagte meiner Freundin C.: "Ich habe mit meinem Pfarrer ein Verhältnis gehabt." Sie hat nur die Augen riesengroß aufgerissen und gesagt: "O Gott!" Sie hat mir später beim Disziplinarverfahren geholfen – und sich große Vorwürfe gemacht. Aber es war gut, dass sie damals nichts unternommen hat. Ich war auch dankbar, dass sie nicht nachgefragt hat. Alles, was mit Sexualität zu tun hatte, war damals weit mehr tabuisiert als heute.
Kirchengerichte: Als Körperschaften öffentlichen Rechts können Kirchen eigene Gesetze erlassen – im Rahmen der geltenden Rechtsordnung. Sie haben ein eigenes Arbeitsrecht, eigene Verwaltungs- und Disziplinargesetze. Streit kommt vor Kirchengerichte: wenn Mitarbeitervertretungen und kirchliche Arbeitgeber sich nicht einig werden, wenn jemand eine Entscheidung der kirchlichen Verwaltung anficht oder wenn Kirchenbeamte gegen Dienstpflichten verstoßen – zum Beispiel bei sexuellen Übergriffen. Jede evangelische Landeskirche hat eigene Gerichte. Berufungsinstanz ist der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Rat der EKD beruft die Richter und Richterinnen und ihre Stellvertreter für sechs Jahre. Vorsitzende Richter und Richterinnen müssen nach dem Deutschen Richtergesetz qualifiziert sein. Sie arbeiten an staatlichen Gerichten und üben ihr kirchliches Amt ehrenamtlich aus.
Der Pfarrer H. hatte eine Tochter in Ihrem Alter, die er mit Ihnen zusammen konfirmierte.
Sie muss kurz nach meiner Konfirmation auf ein Internat gekommen sein. Sie hat mir damals noch gesagt: Sie fände es so fies, ihr Vater stelle mich immer als Vorbild dar. Ich dachte noch: "Wahnsinn, wenn sie wüsste, was ihr Vater mit mir macht! Und er stellt mich als ein Vorbild hin!" Später beim Berufungsverfahren hätte sie am zweiten Tag für die Verteidigung ihres Vaters auftreten sollen.
Nach ihrer Konfirmation hatte Ursula mit der Kirche nichts mehr zu tun. Sie magerte ab, bekam Haarausfall, die Menstruation blieb aus. Sie vergrub sich in Schulbüchern und trat später aus der Kirche aus. Nach ihrem Abitur zog sie nach München, wo sie zunächst mit ihrer Mutter lebte und für sie sorgte. Sie lernte ihren späteren Mann kennen und zog 1971 mit ihm zusammen. Sie erzählte ihm, warum sie viel Zeit brauchte, körperliche Nähe und Intimität zuzulassen. Er war verständnisvoll – und empört über das, was er über Pfarrer H. erfuhr. Er sagte: "Den zeigen wir sofort an." Erst da begriff sie: Die sexuellen Übergriffe waren nicht ihre Schuld. Sie waren ein Unrecht jenes Pfarrers H., der noch immer in Hof ein und aus ging und dort noch immer beliebt war.
Sie zeigten Pfarrer H. doch nicht an – das Paar schätzte die Chancen für ein Verfahren schlecht ein. Andere Dinge schoben sich in den Vordergrund. Ursula heiratete, gründete eine Familie und wurde Lehrerin.
Ende Mai 1988 lobte die "Süddeutsche Zeitung" Pfarrer H., mittlerweile Oberkirchenrat in München, anlässlich seiner Pensionierung als "Anwalt der Freiheit".
Kurz darauf schrieb Ursula Werner Pfarrer H. in einem Einschreiben: "Sie haben mich schamlos ausgenutzt. Sie haben Weichen in meinem Leben gestellt, für die ich Sie verantwortlich mache. Sie sind ein Verbrecher. Leute wie Sie müssen für ihr Dunkelleben zur Rechenschaft gezogen werden, vor allem, wenn sie sich 'gut lutherisches Erbe' zu vertreten anmaßen. Ihre Teilnahme an Diskussionen zum Thema Jugendschutz ist ein beispielloser Zynismus! . . . Ich behalte mir vor, eine Kopie dieses Schreibens, versehen mit einer eidesstattlichen Erklärung, der obersten Behörde der evangelischen Landeskirche zukommen zu lassen."
Das tat sie nicht. Einige Jahre später traf sie Pfarrer H. wieder in der Christuskirche in Hof. Ursula Werner stellte sich ihm mit ihrem Mann und ihren Kindern im Ausgang entgegen. Pfarrer H. sah sie, erschrak und wich durch eine andere Tür aus der Kirche. Für Ursula Werner ein Triumph.
Erst 2010, als die Medien von sexuellen Übergriffen am Canisius-Kolleg, an der Odenwaldschule und bei den Regensburger Domspatzen berichteten, zeigte Ursula Werner Pfarrer H. bei der Landeskirche an.
Wie reagierte die Kirche auf Ihre Anzeige?
Ich wollte eine zeitliche Vorstellung haben, wann das behandelt wird. Die Gleichstellungsbeauftragte sagte: "Jetzt ist erst Frühjahrssynode in Weiden, dann in sechs Wochen." Ich nahm an, dass sie mir sagen wollte: Vor einem halben Jahr sei kaum damit zu rechnen, und dachte nur: Das dauert mir zu lang, das kann ich nicht tragen.
Sie hatten sich an die "Süddeutsche Zeitung" gewandt.
Ja, damals kamen dort viele Anrufe rein, die zuständige Redakteurin hat sich das alles anhören müssen. Ich merkte, sie kümmert sich wirklich, geht auf alles ein. Irgendwann fragte sie: "Wer war das denn eigentlich?" Ich sprach den Namen aus und dachte, ich hätte das größte Verbrechen überhaupt begangen, Hochverrat. Sie fragte: "Wie buchstabiere ich den denn?" Die Redakteurin hat ihn besucht. Er hat alles abgestritten. Das teilte sie mir mit. Ja Wahnsinn! Und ich hatte zuvor gedacht: Bestimmt fühlt er sich ertappt!
Reagierte die Kirche erst auf die Artikel in der Zeitung?
Nein, ein Termin kam ganz schnell. Das Bischofsbüro war auf dem Weg zur Synode nach Weiden, da sollte ich die Unterlagen schon faxen. Und der damalige Bischof Johannes Friedrich sagte vor der Synode: "Es gibt ab jetzt null Toleranz. Jeder Fall wird an den Staatsanwalt weitergeleitet."
Wie wurde ermittelt?
Ich wurde dreimal angehört. Das erste Mal drei Stunden im Landeskirchenamt in München. Dann bei der Staatsanwaltschaft in Hof. Die junge Staatsanwältin dort schickte später ein Schreiben an die Landeskirche mit dem Tenor, dass die Anschuldigungen glaubhaft seien. Das dritte Mal wurde ich während des Hauptverfahrens vor dem Disziplinargericht in der Landeskirche angehört.
Aus staatlicher Sicht war der Fall verjährt. Die Staatsanwaltschaft Hof stellte das Verfahren ein. Für das kirchliche Disziplinargericht in Bayern zählte die Verjährungsfrist nicht. Eine Sekretärin aus dem Landeskirchenamt kannte H. aus seiner Zeit als Oberkirchenrat, er war zuständig für Schulen und Religionsunterricht. Sie wurde gefragt, ob sie von den Anschuldigungen wisse. Es stellte sich heraus, dass H. auch sie sexuell belästigt hatte – wie auch zwei weitere Sekretärinnen. Eine hatte Johannes Hanselmann, den Landesbischof zwischen 1975 und 1994, um Hilfe gebeten. Hinweise, dass er etwas unternommen hatte, fanden sich nicht.
Ende 2010 wurde die Anklageschrift dem Oberkirchenrat i. R. zugestellt. Ihm wurden sexuelle Übergriffe gegenüber vier Frauen zur Last gelegt. Gegenüber zweien von ihnen sei er bei von innen versperrter Bürotür zudringlich geworden. Eine dritte ließ er "auf ihre klare Zurückweisung hin in Ruhe". H.s Frau wollte dabei sein, als die Anklage gegen ihren Mann eröffnet wurde. Sie starb in der Nacht nach einer weiteren Vernehmung in Hof.
Am 1. Februar 2011 verhandelte die Disziplinarkammer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Die Jugendfreundin, die Ursula damals eingeweiht hatte, sagte als Zeugin aus. Der Beschuldigte war nicht anwesend. Seine Frau war gerade beerdigt worden. Seine Gesundheit sei angeschlagen. Die "angeblichen Vorgänge" ließen sich nicht mehr aufklären. H. beantragte, das Verfahren einzustellen.
Der Vorsitzende der kirchlichen Disziplinarkammer, promovierter Jurist und hauptberuflich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, wertete die Aussagen der Belastungszeuginnen als glaubhaft. Er erklärte den Pensionär "des sexuellen Missbrauchs eines damals 13-/14-jährigen Mädchens, das zu der ihm als zuständigem Gemeindepfarrer seelsorgerlich anvertrauten Konfirmandengruppe gehörte, für schuldig".
Der Mann habe gegen seine allgemeinen Lebensführungs- und gegen seine Amtspflichten gemäß Pfarrergesetz verstoßen, auch im Falle der drei Sekretärinnen. "Aufgrund der Schwere und Vielzahl der Dienstpflichtverletzungen ist eine schwerere Maßnahme als die Kürzung der Dienstbezüge gerechtfertigt." Es liege ein Verhalten vor, "das Herrn OKR i. R. H. als der Gewährung des Unterhaltsbeitrages unwürdig erscheinen lässt". Anders gesagt: Seine Pension sollte komplett gestrichen werden.
Nun wurde eine Reihe älterer Herren aktiv. Zunächst der Täter selbst: Sechs Tage nach dem Urteil rief er bei Ursula Werner an. Sie schrieb anschließend ein Gedächtnisprotokoll: Er wolle sich entschuldigen. Und dass er nun nichts mehr in der Sache unternehmen wolle.
Auch der frühere Oberstaatsanwalt Rudolf M. aus Hof rief Ursula Werner an: Er gehöre zu einem Kreis von alten Herren, alle Freunde von Herrn H. In Ursula Werners Mitschrift des Telefonats stehen Sätze wie: Das Urteil sei zu hart. Der Pfarrer habe sich entschuldigt. Alle stünden vor einem Rätsel. Der Pfarrer habe alles verdrängt. Er sei wohl geisteskrank gewesen. Er habe auch seine guten Seiten gehabt. Seine Frau habe ihn angehimmelt. Ob sie seinem Freund nicht vergeben könne. Er habe schon vor ihrer Zeit Sachen mit ein paar Mädchen gehabt. In einer Kirchenvorstandssitzung habe ihn ein Kirchenältester abgemahnt, er solle seinen Kontakt zu jungen Mädchen einschränken. Sie solle ihm nun vergeben und alles so stehen lassen.
Ein weiterer älterer Herr meldete sich zu Wort: Der Münchner Theologieprofessor Friedrich Wilhelm Graf. In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" verglich er die kirchliche Disziplinarkammer mit einem Schariagericht. "In einem eintägigen Prozess, ohne psychologische oder sonstige Gutachter, gelangte die Kammer zur Ansicht, dass die ‚Opferzeuginnen‘ ausnahmslos ‚glaubwürdig‘ seien“, schrieb Graf – als sei der Verhandlung weder ein sechsmonatiges Ermittlungs- noch ein zweimonatiges Hauptverfahren vorausgegangen. Er schrieb über die Disziplinarkammer: "Sie vernichtet die bürgerliche Existenz des Ehebrechers, der sich nach staatlichem Recht aber keines Ehebrechens schuldig gemacht hat." Dabei ging es in diesem Verfahren gar nicht um Ehebruch.
H. legte Berufung ein. Das Verfahren wurde mehrmals verschoben. Dann, zwei Jahre nach der ersten Verhandlung, kam es ganz plötzlich doch zustande. Bei der Verhandlung hinter verschlossener Tür war wieder ein älterer Herr dabei: Christean Wagner, bis 2014 Vorsitzender der CDU-Fraktion im hessischen Landtag. Als hessischer Justizminister hatte er für mehr Härte im Strafvollzug gestritten. Nun war er, als stellvertretendes Mitglied, einer der drei ehrenamtlichen Richter. Das Verfahren sollte am 13. Februar 2013 beginnen und zwei Tage dauern. Es endete schon am ersten Tag gegen Mittag mit der Einstellung des Verfahrens – ohne dass auch nur ein Zeuge angehört worden war. In der Wirkung kam dies einem Freispruch gleich. Wer die Begründung formuliert hat? Da verweist Wagner heute auf das Beratungsgeheimnis.
Der Vizepräsident des Sozialgerichts Koblenz, Franz Werner Gansen, ein Spezialist in Sachen Disziplinarrecht, nahm die Begründung der Verfahrenseinstellung unter die Lupe. Seine Kritik war vernichtend: Der Beschluss im Revisionsverfahren sei widersprüchlich. Der Senat habe sich um Aufklärung gar nicht erst bemüht und die zu verhandelnden Sachverhalte verharmlost. Die Einstellung des Disziplinarverfahrens sei "gewollt" gewesen. Das Verfahren war damit beendet. H. bezog bis zu seinem Tod im Jahr 2015 seine volle Pension.
Wie haben Sie das Revisionsverfahren aufgenommen?
Es war ein schrecklicher Tag. Es hat geschneit. Mein Mann und ich wollten auf jeden Fall beide Tage da sein. Wir waren gut vorbereitet. Dann flog die Tür auf, der landeskirchliche Ermittler aus dem ersten Verfahren kam raus. Er war aufgebracht. Er sagte: "Das Verfahren wurde niedergeschlagen." Und das, obwohl wir als Zeugen noch gar nicht mal angehört worden waren. Mein Mann und ich sind dann reingegangen. H. war gerade aus seinem Rollstuhl aufgestanden und schüttelte den Richtern die Hand. Christean Wagner ging uns gleich an: "Von wem wollen Sie was, was wissen Sie?"
Wie haben Sie reagiert?
Ich habe die Welt nicht mehr verstanden. Ich fragte die Vorsitzende Richterin, ob sie wisse, was jetzt zeitlebens auf uns lastet? Die andere beisitzende Richterin nestelte an ihrer Handtasche und schaute mir nicht in die Augen. H.s Anwalt wechselte Worte mit meinem Mann. Mein Mann war zornig. Er sagte zu H.: "Schauen Sie mir in die Augen."
Wie ging es Ihnen?
Ich war fix und fertig, ich bin abgemagert. Meine Tochter hat mir immer Öl in den Salat gegossen, wenn sie zu Besuch war. Sie dachte, ich komme nicht mehr auf die Beine.
Wie reagierten die Vertreter der Landeskirche?
Entsetzt. Der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hatte die ganze Zeit mit mir Kontakt. Zur Zeit der Berufungsverhandlung war er in Südafrika. Ich informierte ihn. Er schrieb zurück, er schäme sich für seine Kirche. Er versprach: "Ich werde auf höchster Ebene ein Gespräch in Gang setzen, was solche Fälle für uns bedeuten."
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Sie glauben, Opfer sexueller Übergriffe könnten sich mit ihren Geschichten an die Kirchen wenden. Warum?
Weil die evangelische Kirche aus den Fehlern in meinem Verfahren gelernt hat.
Wie?
Sie hat ihr Disziplinargesetz geändert. Seit 2014 berücksichtigt es viel mehr das Leid der Opfer sexueller Übergriffe, etwa beim Strafmaß. Die mündliche Verhandlung im Disziplinarverfahren ist nun öffentlich, das schafft Transparenz. Pfarrerinnen und Pfarrer können sich nicht mehr auf das Seelsorgegeheimnis berufen, wenn es um sexuelle Belästigung oder um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung geht. Pfarrern kann man nun auch lebenslang den Umgang mit Jugendlichen untersagen. Es gibt eine Art Kronzeugenregelung, wenn jemand eine Seilschaft aufdeckt, die einen Täter deckt, auch wenn er zur Seilschaft gehört hat.
Noch funktioniert das nicht in allen Landeskirchen.
Da muss ich sagen: Ich kann Gott danken, dass ich der bayerischen Landeskirche zugeordnet bin. Ich bin mir aber sicher, dass die evangelischen Landeskirchen den Opferschutz noch verbessern.
Wurden Sie seelsorgerlich begleitet?
Ja, ich habe auch Vertrauen zurückgewonnen, weil der frühere Bischof Johannes Friedrich klargemacht hat: Er wischt nichts unter den Tisch. Sein Nachfolger Heinrich Bedford-Strohm hat mich seelsorgerlich begleitet: Ich habe unzählig viele E-Mails von ihm in meiner Mailbox. Als Margot Käßmann sagte: "Man fällt nie tiefer als in Gottes Hand", dachte ich noch: Ich bin immer vorbeigetrudelt. – Aber ich bin dennoch in der Hand gelandet. Am 19. Juli 2015 vor einem Gottesdienst in der Paul-Gerhardt-Kirche in München hat mich Bedford-Strohm in die Kirche aufgenommen. Meine Integrität wurde wiederhergestellt. Und ich habe meine Glaubensheimat wiedergefunden. Das ist für mich ein Wunder.
Diese Geschichte erscheint in Kooperation mit dem Magazin "chrismon". Die Zeitschrift der evangelischen Kirche liegt jeden Monat mit 1,6 Millionen Exemplaren in großen Tages- und Wochenzeitungen bei – unter anderem "Süddeutsche Zeitung", "Die Zeit", "Die Welt", "Welt kompakt", "Welt am Sonntag" (Norddeutschland), "FAZ" (Frankfurt, Rhein-Main), "Leipziger Volkszeitung" und "Dresdner Neueste Nachrichten". Die erweiterte Ausgabe "chrismon plus" ist im Abonnement sowie im Bahnhofs- und Flughafenbuchhandel erhältlich. Mehr auf: www.chrismon.de
Geständig, verwarnt, befördert: Der Pfarrer versprach, sich um eine 14-Jährige zu kümmern – und nutzte ihre Schwäche aus. Jahre später machte Kerstin Claus die bayerische Landeskirche auf den Fall von sexueller Gewalt aufmerksam – ihren eigenen Fall. Er lässt den Betroffenen bis heute keine Ruhe. Weiterlesen auf chrismon.de