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Wien: Lebensmittel aus dem Müll gerettet – Haft wegen Diebstahls


Diebstahl
Lebensmittel aus dem Müll gerettet – Haft für Mann aus Wien

Von t-online, wan

Aktualisiert am 13.10.2024 - 10:07 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0261350524Vergrößern des BildesAbgelaufene Wurst in einer Mülltonne: In Wien nahm ein Mann Lebensmittel mit – und wurde zu Haft verurteilt. (Quelle: IMAGO/Gottfried Czepluch/imago)

In Müllcontainern von Supermärkten liegen oft noch essbare Lebensmittel. Sich diese anzueignen, wurde einem Wiener zum Verhängnis.

Ein Mann hat sich in Wien aus Mülltonnen noch original verschweißte Lebensmittel geholt und mit seiner Freundin zum Frühstück und Mittagessen verspeist. Doch das rief die Justiz auf den Plan. Wie "Krone.at" berichtet, wurde der Mann angezeigt – wegen Diebstahls. Er war offenbar durch die unversperrte Tür auf ein Supermarktgelände spaziert und hatte die Müllkübel durchsucht, berichtet der "Standard". Ein Gericht sah diesen Tatbestand erfüllt und verurteilte ihn sogar zu einer Haftstrafe. Für vier Wochen könnte der Umweltaktivist hinter Gitter kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Rechtsauffassung des Gerichts wird aber nicht von allen geteilt. So meldete sich die Umweltschutzorganisation Greenpeace zu Wort. "Das Retten von Lebensmitteln, die ohnehin in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet worden wären, kann und darf kein Verbrechen sein", wettert Greenpeace-Agrarexperte Sebastian Theissing-Matei. Nach seinen Angaben würden in Österreich jede Sekunde 26 Kilogramm Lebensmittel in Mülltonnen geworfen. Das seien pro Jahr 830.000 Tonnen.

Da vieles davon verbrannt wird, hat die Organisation errechnet, dass jährlich Lebensmittel im Wert von 1,4 Milliarden Euro verbrannt werden – nur weil das Haltbarkeitsdatum überschritten sei. Theissing-Matei fordert eine Gesetzesänderung.

In Deutschland kann "Containern" als Diebstahl gewertet werden

Auch in Deutschland darf man sich nicht ungefragt an Mülltonnen bedienen. Der SWR rät vom sogenannten "Containern" bei Supermärkten ab: "Die meisten Juristen und Gerichte sind der Ansicht, dass der jeweilige Supermarktinhaber noch Eigentum an den weggeworfenen Lebensmitteln in seinem Müllcontainer hat. Der Supermarktbesitzer gibt sein Eigentum an den alten Lebensmitteln nur auf, wenn ihm das Schicksal der Sachen völlig gleichgültig ist und er das auch zum Ausdruck bringt. Das wird in den meisten Konstellationen nicht der Fall sein." Deshalb sei eine Entnahme ein Diebstahl.

Widerstand gegen Gesetzesänderung in Deutschland

Endgültig ist das aber nicht. Im vergangenen Jahr hatten Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen, die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren zu ändern. "Containern" soll nur noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn während der Entnahme der Lebensmittel aus dem Müllcontainer eine Sachbeschädigung oder ein Hausfriedensbruch begangen wird. Dagegen gibt es aber Widerstand aus den Bundesländern.

In Frankreich ist es bereits seit 2016 Supermärkten verboten, unverkaufte Lebensmittel wegzuwerfen. Zuerst galt ein Gesetz für Supermärkte über 400 Quadratmeter Größe. Sie mussten noch essbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen spenden. 2022 wurden die Vorschriften noch präzisiert: Es wurde die Aufschrift "Auch nach dem Ende der Haltbarkeit verwendbar" eingeführt, außerdem müssen sich jetzt auch kleinere Supermärkte daran halten.

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