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Fall Christina Block: Kinder sind wieder in Dänemark – wie geht es weiter?


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Komplexer Sorgerechtsstreit
Block-Kinder wieder zu Hause – wie geht es jetzt weiter?

InterviewVon Farhad Salmanian

12.01.2024Lesedauer: 4 Min.
Christina Block mit Ex-Mann Stephan Hensel und den Töchtern Greta und Johanna (Archivbild): Johanna lebt derzeit bei ihrem Vater, Greta bei ihrer Mutter in Hamburg.Vergrößern des Bildes
Christina Block mit Ex-Mann Stephan Hensel und den Töchtern Greta und Johanna (Archivbild): Johanna lebt derzeit bei ihrem Vater, Greta bei ihrer Mutter in Hamburg. (Quelle: Eventpress/imago-images-bilder)
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Das neue Kapitel in einem langwierigen Sorgerechtsstreit: Die Block-Kinder sind zurück in Dänemark bei ihrem Vater. Die Mutter wird strafrechtlich verfolgt. Wie kann es weitergehen? t-online hat bei der Fachanwältin Irina Keil nachgefragt.

Die Familie Block macht wieder Schlagzeilen: mit einer Hausdurchsuchung bei Christina Block und ihrem Partner Gerhard Delling in Hamburg. Nach einer jüngsten gerichtlichen Entscheidung wurden die Kinder der "Block House"-Erbin Christina Block zu ihrem Vater nach Dänemark zurückgebracht. Das Urteil soll das Wohl der Kinder und ihre bisherigen Lebensbedingungen berücksichtigen.

Obwohl deutsche Justizbehörden bereits entschieden hatten, dass die Kinder der Steakhaus-Erbin in Hamburg bei ihrer Mutter leben sollten, fällte ein dänisches Gericht nach der Entführung am Neujahrstag 2024 ein Urteil zugunsten des Vaters in Dänemark. In der Silvesternacht entführten acht dunkel gekleidete Männer die beiden Kinder von Christina Block und ihrem Ex-Mann Stephan Hensel von Dänemark nach Deutschland. Dabei wurde Hensel angegriffen. Die dänische Entscheidung fand später auch Unterstützung bei einem Hamburger Gericht.

Video | Wende in Sorgerechtsstreit: Durchsuchung bei Christina Block
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Quelle: dpa

Der fast zehnjährige Familienstreit der Blocks eskalierte, als der Vater, Stephan Hensel, unangekündigt zwei von vier gemeinsamen Kindern, Theodor (10) und Klara (13), bei sich behielt. Dies führte zu einem öffentlichen Konflikt, in dem die Mutter, Christina Block, und weitere Verwandte verwickelt waren.

Auch verschiedene Gerichtsurteile in Deutschland und Dänemark spiegeln die unterschiedlichen Rechtssysteme wider. Die fehlende EU-Regelung in Dänemark spielt dabei auch eine Rolle, was zu Debatten über EU-weite Sorgerechtsentscheidungen führte.

Video | Strafrechtler Ingo Bott im Gespräch mit t-online
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Quelle: t-online

Die Fachanwältin Irina Keil mit den Schwerpunkten Familienrecht und deutsch-dänischen Beziehungen geht im Interview mit t-online auf die rechtliche Situation der Familie Block ein.

t-online: Frau Keil, wie könnte sich das Thema Sorgerecht der Block-Kinder entwickeln, wenn gegen Christina Block ein Haftbefehl vorliegt und es aktuell Ermittlungen bzw. eine Hausdurchsuchung gegen sie gegeben hat?

Irina Keil: Die strafrechtlichen Fragen wie Haftbefehl gegen die Mutter treten in den familienrechtlichen Streitigkeiten oft in den Hintergrund. Abgesehen davon, dass das konkrete Verhalten der Eltern in sorgerechtlichen Entscheidungen auch eine Rolle spielt, vermute ich, dass die Frage der Anhängigkeit eines Strafverfahrens keine wesentliche Bedeutung hat, jedenfalls nicht in einer Entscheidung zum Thema Rückführung der Block-Kinder.

Welches Rechtssystem, Deutschland oder Dänemark, soll nun das Sorgerecht für die Block-Kinder bestimmen?

Das hängt grundsätzlich vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Kinder ab. In diesem Fall wäre das scheinbar Deutschland. Bei Kindesentführung, wie vorher in Dänemark geschehen, gibt es eine klare Regelung, dass Entscheidungen über das Sorgerecht nur im Staat des bisherigen Wohnsitzes getroffen werden dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn etwa das ausländische Gericht – in diesem Fall in Dänemark – überzeugt ist, dass eine Rückgabe der Kinder zu schwerwiegenden Risiken führen könnte. Oder wenn die Kinder sich der Rückgabe widersetzen und ein entsprechendes Alter und Reife besitzen. In solchen Fällen könnte das ausländische Gericht, hier Dänemark, entscheiden, die Rückführung zu verweigern.

Wie werden solche Fälle behandelt, wenn EU-Verordnungen im Spiel sind, die durch einen EU-Mitgliedsstaat, in diesem Fall Dänemark, nicht unterzeichnet wurden?

Dänemark hat die europäische Verordnung 2019/1111, genannt Brüssel II-b, zum Sorgerecht nicht unterzeichnet. Für dieses EU-Land gilt aber das europäische Sorgerechtsübereinkommen, auch die Haager Konvention zum Sorgerecht (KSÜ) und auch das Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Letztere sind in Dänemark auch per Gesetz umgesetzt. Es ist vorgesehen, dass über die Rückführung der Kinder beispielsweise, wie in Deutschland, schnellstmöglich zu entscheiden ist. Es ist auch zu erwähnen, dass das Kindesentführungsübereinkommen einen großen Unterschied zwischen der Entscheidung über die Rückführung und einer grundlegenden Entscheidung über sorgerechtliche Fragen macht.

Mir sind verschiedene Fälle bekannt, in denen die Rückgabeanordnungen zwar gewisse Zeit in Anspruch genommen haben, aber wechselseitig funktionierten.

Wie könnten sich widersprüchliche Urteile in diesem Fall auf die Sorgerechtsentscheidungen und Kooperation der Behörden in Deutschland und Dänemark auswirken?

Falls hier wenige Kilometer nördlich der Grenze eine gänzlich andere Einschätzung der familiären Situation stattfinden sollte, dann wäre das ein Anhaltspunkt dafür, dass dem zuständigen Gericht für diesen Fall in Hamburg und seiner Bewertung nicht vertraut wird. Das wird dann kaum ein Vertrauen diesseits der Grenze in Deutschland zur Folge haben. Ein solches Vertrauen auf das jeweilige Funktionieren der Justizbehörden in Deutschland und Dänemark ist aber notwendig. Man könnte sich wünschen, dass innerhalb Europas konkret bei der Frage nach der Einschätzung der Gefährdung für entführte Kinder die Beurteilung beim Wohnsitzstaat (aus dem die Kinder entführt wurden) liegt.

Kann dieser Fall einen Streit vor einem höheren EU-Gericht auslösen?

Sobald kein Rechtsmittel mehr gegen eine ausländische Entscheidung – im Fall der Block-Kinder eine dänische Rückführungsentscheidung – möglich ist, kann sich ein EU-Staatsbürger oder -Staatsbürgerin an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden. Eine solche Rückführungsentscheidung im Fall der Kinder soll unverzüglich getroffen werden. So ist es auch in Dänemark verankert. Verzögerungen von über sechs Wochen lösen eine Berichtspflicht aus. Zuständig als zweite Instanz nach dem Familiengericht ist dann das dänische Landgericht.

Rechtsanwältin Irina Keil
Rechtsanwältin Irina Keil (Quelle: Hoeck Schlüter Vaagt Rechtsanwälte )

Zu Person

Irina Keil ist Fachanwältin für Familienrecht und spezialisiert auf deutsch-dänische Rechtsbeziehungen. Sie ist Mitglied der Anwaltskanzlei Hoeck Schlüter Vaagt in Flensburg, Schleswig-Holstein.

Verwendete Quellen
  • Interview mit der Fachanwältin Irina Keil
  • Eigene Recherche
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