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Bauernproteste: Welche Regeln für die demonstrierenden Landwirte gelten


Bundesweit unterwegs
Diese Regeln gelten für die Protestler

Von dpa, lw

Aktualisiert am 08.01.2024Lesedauer: 2 Min.
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Die Bauernproteste nehmen neues Ausmaß an: Konvois, Demos und Blockaden. (Quelle: dpa)
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Landwirte protestieren deutschlandweit gegen die Bundesregierung, Tausende Fahrzeuge werden erwartet. Doch bei den Protesten gelten bestimmte Regeln.

Ab dem heutigen Montag protestieren Bauern bundesweit gegen geplante Kürzungen von Subventionen. Vielerorts rechnen die Behörden mit Hunderten von Traktoren auf den Straßen und Autobahnen – es droht ein Chaos (mehr dazu lesen Sie hier). Bauernpräsident Joachim Rukwied bat die Bevölkerung angesichts der Verkehrsbehinderungen um Verständnis. Zudem betonte er im Gespräch mit der "Bild": "Unsere Demos sind angemeldet und wir haben Verhaltenshinweise gegeben."

So findet sich etwa auf der Facebook-Seite der Landwirte-Bewegung LsV Westerwald-Taunus (Land schafft Verbindung) eine Reihe von Verhaltensregeln für die Proteste. Darin heißt es:

  • Nur Schlepper und Lkw, keine Pkw im Konvoi zugelassen,
  • Anbaugeräte und Anhänger sind nicht gestattet,
  • teilnehmende Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß zugelassen und verkehrssicher sein,
  • Fahrzeugführer muss gültige Fahrerlaubnis, Warnwesten, Fahrzeugpapiere mitführen,
  • während der Fahrt ist das Warnblinklicht auszuschalten,
  • Plakate und Schilder sind so anzubringen, dass die Sicht des Fahrers und lichttechnische Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden,
  • für Rettungsdienst und Feuerwehr stets Rettungsweg/Rettungsgassen bilden,
  • Fußgängern ist stets ein gefahrenfreier Übergang zu ermöglichen,
  • Alkohol und das Mitführen von Waffen sind untersagt,
  • vor Ort [...] ist den Anweisungen der Polizei und der Ordner Folge zu leisten, insb. auch zum korrekten Abstellen der Traktoren,
  • das Führungsfahrzeug der Polizei darf nicht überholt werden, dieses gibt die Geschwindigkeit vor,
  • keine größeren Lücken zum vorausfahrenden Fahrzeug [...],
  • rote Ampeln sind außer Acht zu lassen, wenn der Konvoi von der Polizei angeführt wird.

Auch der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte vergangene Woche gemahnt, die Proteste müssten im gesetzlichen Rahmen bleiben. Mitte Dezember waren Landwirte mit rund 30 Treckern auch vor das Privathaus der Landesagrarministerin Miriam Staudte gezogen und hatten dort 15 Minuten lang gehupt, wie die Grünen-Politikerin berichtet hatte. Staudte wertete das als versuchte Einschüchterung und hatte eine Anzeige angekündigt.

In der Erklärung der Landesregierung und der Bauernverbände ist vor diesem Hintergrund nun auch eine Distanzierung von "nicht angemessenen Verhaltensweisen" bei den Kundgebungen enthalten. Proteste vor Privathäusern werden darin ausdrücklich als Beispiel genannt, ebenso wie das Zeigen von Galgen und das Verbrennen von Strohpuppen.

Mob bei Habeck-Fähre

Gemeinsam warnen die Unterzeichner zudem vor einer Vereinnahmung der Bauernproteste durch radikale Gruppierungen. Lediglich eine Organisation, die Freien Bauern, habe diesen Erklärung nicht unterzeichnen wollen, sagte Ministerpräsident Weil. Er rief die Landwirte, die dort mitmachen, daher dazu auf, ihre Unterstützung dieser Gruppe zu überdenken.

Erst vergangenen Donnerstag hatten Bauern im Zuge eines Protests eine Fähre stürmen wollen, auf der sich auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befunden hatte. Wie die Situation eskalierte, sehen Sie hier.

Teilen Sie Ihre Meinung mit

Haben Sie Verständnis für die Bauernproteste? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff "Bauern" und begründen Sie.

Verwendete Quellen
  • facebook.com: Beitrag von LsV Westerwald-Taunus e.V.
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