Explosion in Ratingen Rettungskräfte verletzt: Angreifer muss lebenslang in Haft
Ein 57-Jähriger hatte Rettungskräften in Düsseldorf aufgelauert und sie durch eine Explosion lebensgefährlich verletzt. Nun wurde er verurteilt.
Nach der Explosion in einem Hochhaus in Ratingen bei Düsseldorf ist ein 57-Jähriger wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach ihn am Mittwoch schuldig und stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest.
Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst waren am 11. Mai zu seiner Wohnung im zehnten Stock eines Hochhauses ausgerückt, um einer hilflosen Person zu helfen, die in der Wohnung vermutet wurde.
Stattdessen lauerte der 57-Jährige dort hinter einer Barrikade aus Wasserkästen, schüttete mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und entzündete das Gas-Luft-Gemisch. Es kam zu einer Explosion und ein Feuerball traf die neun Einsatzkräfte.
Mehrere Rettungskräfte lebensgefährlich verletzt
Mehrere von ihnen befanden sich in akuter Lebensgefahr, acht der neun Verletzten trugen bleibende Schäden davon. Die meisten würden wohl nicht in ihren Beruf zurückkehren können und unter den Folgen ihr Leben lang leiden, hatte eine Nebenklagevertreterin gesagt.
Der Angeklagte hatte zu der Tat bis zuletzt geschwiegen. Auch das Urteil am Mittwoch nahm er regungslos auf. Ein Psychiater hatte berichtet, dass der Deutsche während der Corona-Pandemie einen Hang zu Verschwörungstheorien entwickelt habe. Die Covid-Impfung habe er als "Impfstoff des Teufels", staatliche Institutionen wie das Arbeitsamt als "Werkzeuge des Teufels" bezeichnet. Zudem habe er behauptet, die Medikamente seiner Mutter seien vergiftet.
Wochenlang mit Leiche gelebt
Der Mann lebte wochenlang mit der Leiche seiner Mutter in der Wohnung. Den Einsatzkräften war starker Verwesungsgeruch entgegengeströmt. Weil die Bewohner der Wohnung wochenlang nicht gesehen worden waren und ihr Briefkasten überquoll, hatte die Hausverwaltung die Polizei informiert.
Die Feststellung der besondere Schwere der Schuld lässt eine Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar zu, in der Praxis ist dies aber so gut wie ausgeschlossen.
- Nachrichtenagentur dpa